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Ulm
18.10.2012

Bordellbetreiber müssen blechen

Ab dem 1. Januar müssen die Bordelle in Ulm eine Vergnügungssteuer bezahlen.
Foto: Boris Roessler/Symbolbild dpa, Archiv

Für Rotlichtbetriebe in Ulm wird ab dem 1. Januar eine Vergnügungssteuer fällig. Aufsteller von Spielautomaten müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen.

Die Einnahmen der Stadt Ulm aus der Vergnügungssteuer sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. 1,7 Millionen Euro kassierte die Verwaltung voriges Jahr von Betreibern von Spielhallen, Nachtlokalen, Videokabinen oder Musikautomaten. 2007 waren es noch knapp 660.000 Euro. Doch ab nächstem Jahr will die Stadt noch stärker zugreifen. Zum einen soll der Steuersatz für Geldspielgeräte erneut angehoben werden. Zum anderen sollen auch die Betreiber von Bordellen Vergnügungssteuer zahlen. Der Ulmer Gemeinderat hat die Pläne gestern (bei zwei Gegenstimmen der Grünen) genehmigt.

Abgerechnet wird nach Fläche

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Februar vorigen Jahres sind zahlreiche Städte dazu übergegangen, Bordelle, Laufhäuser, FKK-Klubs und ähnliche Einrichtungen in die Besteuerung mit aufzunehmen, beispielsweise Konstanz, Reutlingen, Stuttgart oder Sindelfingen. Jetzt zieht Ulm nach. Ab 1. Januar 2013 sollen die Betreiber der genannten Etablissements zahlen. Abgerechnet wird nach Fläche, und zwar zehn Euro pro Quadratmeter. Laut Satzung wird die Steuer auf Räume erhoben, die „für das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ vorgesehen sind. Dazu zählen auch Ränge, Logen, Galerien, Separees und Erfrischungsräume, nicht aber Toiletten, Nebenräume und Theken. Die Stadt schätzt das zu erwartende Steueraufkommen auf 200 000 Euro pro Jahr.

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