Das Schweigen der Schwägerinnen
Vielfach vorbestrafter Sendener wird wegen Körperverletzung nur verwarnt. Verwandte verweigern Aussage
Senden Über eine Art vorgezogenes Geburtstagsgeschenk kann sich ein Mann aus Senden freuen: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung seiner Schwägerin wurde der Russlanddeutsche vom Amtsgericht Neu-Ulm lediglich verwarnt – obwohl er es im Bundeszentralregister bereits auf stolze 14 Vorstrafen gebracht hat und wegen eines Rohheitsdelikts bereits ein Jahr im Knast saß.
Der Vater von drei Kindern hatte nach der Scheidung von seiner ersten Frau im Jahr 2003 Ende Dezember 2011 zum zweiten Mal geheiratet. Der Traumschwiegersohn beziehungsweise Traumschwager war er angesichts seines Vorlebens sicher nicht – vor allem die Schwestern seiner jetzigen Frau waren strikt gegen das neue Familienmitglied. Ihre Abneigung wurde noch größer, als die Schwester und Jung-Ehefrau kurz nach der Geburt der gemeinsamen Tochter die Wohnung in Senden verließ und zu ihrer Mutter nach Dettingen an der Iller flüchtete.
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