Gericht verurteilt 26-jährigen Rocker wegen Totschlags
Ein Streit unter Black Jackets und United Tribuns aus Ulm endete tödlich – unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ging jetzt der Prozess zu Ende. Das Urteil überraschte durchaus.
Totschlag, nicht Mord lautete das Urteil für die tödlichen Schüsse bei einer Rockerfehde mit Ulmer Beteiligung in Heidenheim. Das Landgericht in Ellwangen verurteilte den 26-jährigen Angeklagten am Mittwoch wegen Totschlags und versuchten Totschlags. Für die tödlichen Schüsse bei einer Rockerfehde in der schwäbischen Kleinstadt Heidenheim muss der Vizechef einer Straßengang 13 Jahre hinter Gitter. Für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe seien die Beweise nicht hinreichend gewesen, erläuterte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg. Es habe zwar deutliche Hinweise für juristisch relevante Mordmerkmale wie niedere Beweggründe und Heimtücke gegeben, jedoch hätten nicht alle Zweifel daran ausgeräumt werden können. Daher sei zugunsten des Angeklagten von Totschlag statt von Mord auszugehen. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt und Notwehr geltend gemacht.
Das Gericht sah es erwiesen an, dass der Angeklagte als „Vizepräsident“ der Heidenheimer Rockergang Black Jacket den 29-jährigen „Vizepräsidenten“ der Ulmer Gang United Tribunes im April auf der Straße mit drei Schüssen getötet und dessen 25-jährigen Bruder durch einen Schuss schwer verletzt hatte. Den Anspruch des Angeklagten, er habe sich bedroht gefühlt, wies der Richter als nicht glaubwürdig zurück.
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