Mit alten Karossen abkassiert
Weil er die Kilometerzahlen von Luxusautos vor dem Verkauf manipulierte, musste sich ein Sendener nun vor Gericht verantworten
Eigentlich hat der 24-jährige Industriemechaniker aus Ay alles, was man so im Leben braucht: Einen guten Job, freie Kost und Logis bei den Eltern und eine nette Freundin. Doch der gebürtige Kasache hatte noch einen Traum, den er sich unbedingt erfüllen wollte: einen großen Audi der Luxusklasse zu besitzen. Um sich diese Nobelkarosse leisten zu können, kam er auf den Trichter, Autos mit hoher Laufleistung im Internet billig zu kaufen und diese im Verkaufsportal „mobile.de“ teuer anzubieten, nachdem er die Tachos der Fahrzeuge manipuliert hatte. Jetzt stand der junge Mann zerknirscht wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht und bat um Vergebung. Der Richter hatte ein Einsehen und verurteilte ihn zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und blieb damit im unteren Bereich des Strafrahmens.
Er wisse nicht, was ihn 2014 geritten habe, sich auf so einen Coup als Einzeltäter einzulassen. Aber es sei kinderleicht gewesen, für etwa 200 Euro die entsprechende Software völlig legal im Internet zu erwerben, um die Wegstreckenzähler zu manipulieren, berichtete der Angeklagte. Und beim ersten Mal klappte es wie am Schnürchen. Der Mann kaufte für 11000 Euro einen gebrauchten Audi A8 mit 276000 Kilometern Fahrleistung, änderte die Tachoeinstellung auf 114000 Kilometer und fand bei mobile.de einen Käufer, der 18700 Euro bezahlte: Reingewinn ohne großen Aufwand: 7700 Euro. Ein Anfang war gemacht den eigenen Autotraum zu verwirklichen. So hätte es weitergehen können, aber gleich beim zweiten Mal ging die krumme Tour schief: Da kaufte ein Internetkunde vom Angeklagten einen Audi A6 für 20700 Euro, der allerdings wegen seiner hohen Kilometerzahl nicht mehr als die Hälfte wert war. Als der Neukäufer ein paar Tage später den Wagen wegen eines defekten Radlagers in die Werkstatt brachte, waren die Mechaniker überrascht. Bei diesem Tachostand von knapp über 100000 Kilometer dürfte ein solcher Schadensfall nie und nimmer auftreten, hieß es. Ohne zu wissen, dass die Polizei bereits ermittelte, löschte der Angeklagte 2015 ein drittes Angebot im Internet, weil er „ein schlechtes Gewissen“ bekommen habe.
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