Rockerboss bleibt für versuchten Mord in Haft
Nach einer Schießerei wurde der damalige Süddeutschland-Chef der Bandidos für versuchten Mord verurteilt. Der 47-Jährige legte Revision ein - scheiterte damit jetzt aber.
Vergeblich wehrte sich der Rockerboss gegen das Urteil des Rechtsstaats: Das Ulmer Landgericht verurteilte den 47-jährigen Mann, der damals wie berichtet Süddeutschland-Chef der Bandidos war, Ende März dieses Jahres nach 22 Verhandlungstagen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.
Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Unter anderem rügte er laut Gerichtssprecher, dass nicht die eigentlich zuständige Schwurgerichtskammer entschieden hatte. Weil diese überlastet war, wurde im Mai 2014 wie berichtet eine „Hilfsstrafkammer“ gebildet und dieser unter anderem dieser Fall übertragen. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision durch Beschluss, also ohne weitere Hauptverhandlung, verworfen, da das Urteil keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthalte.
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