Wenn Anwohner für Straßen zahlen
Bei Fahrbahn-Ausbauten werden Anlieger zur Kasse gebeten. Das sorgt in Weißenhorn für Diskussionen – denn andere Kommunen verzichten darauf. Jetzt soll ein Fachmann sprechen
Wenn die Straße vor einem privaten Anwesen verbessert wird, muss dessen Eigentümer mitzahlen – das betonte Bürgermeister Wolfgang Fendt im Rat. Das kommunale Abgabengesetz verpflichte die Gemeinde dazu. Die Formulierung „sollen“ bedeute im Rechtsjargon „müssen“, so Jurist Fendt – außer in „groben Ausnahmefällen“. Diese seien zum Beispiel dann gegeben, wenn eine Stadt keine Kredite aufgenommen, keine vorgesehen und eine unterdurchschnittliche Verschuldung und habe. Fendt: „Also wenn sie im Geld schwimmt.“ Als Ausnahmen sei auch aufgeführt, dass eine Kommune keine Schüsselzuweisungen (also Zahlungen vom Landkreis) erhalte und das Steueraufkommen ihrer Bürger niedrig ist. In etliche Punkten sei die Fuggerstadt „weit davon entfernt“, stellte der Bürgermeister fest. Allerdings setzten sich manche Kommunen über diese Bestimmungen hinweg – was unter Umständen dann „strafrechtlich relevant“ sei. Auf der anderen Seite erhalte er bei Ausbaumaßnahmen mitunter Zuschriften von Bürgern, die fragten, wie sie die Beiträge denn bezahlen sollen. In einigen Fällen sehe das Gesetz eine Stundung vor, so Fendt. Aufgrund der aktuellen Rechtslage könnten die Beiträge aber nicht ohne weiteres abgesetzt werden. Er empfahl, einen Refernte einzuladen.
Rat Werner Weiss (WÜW), ebenfalls Jurist, hielt die Beiträge für geboten: „Wir können nicht anders.“ Ein Vortrag mache Sinn, um diese Information zu verbreiten. Dies sagte Weiss wohl mit Blick auf die Diskussionen in der Fuggerstadt. Ein Bürger, erklärter Gegner der Beiträge, hatte kürzlich einen Vortragsabend dazu organisiert. Ein Vertreter der Stadtverwaltung war nicht eingeladen. Eine Möglichkeit, den im Ratssaal anwesenden Weißenhorner an der Debatte zu beteiligen, sah Fendt nicht. Laut Geschäftsordnung könne Zuhörern das Wort nicht erteilt werden.
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