Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Weißenhorn: Wenn Anwohner für Straßen zahlen

Weißenhorn
23.09.2015

Wenn Anwohner für Straßen zahlen

Heißes Pflaster: Werden öffentliche Straßen verbessert, müssen private Anlieger meist mitbezahlen. Ein Beispiel dafür ist die Memminger Straße in Weißenhorn.
Foto: Andreas Brücken

Bei Fahrbahn-Ausbauten werden Anlieger zur Kasse gebeten. Das sorgt in Weißenhorn für Diskussionen – denn andere Kommunen verzichten darauf. Jetzt soll ein Fachmann sprechen

Wenn die Straße vor einem privaten Anwesen verbessert wird, muss dessen Eigentümer mitzahlen – das betonte Bürgermeister Wolfgang Fendt im Rat. Das kommunale Abgabengesetz verpflichte die Gemeinde dazu. Die Formulierung „sollen“ bedeute im Rechtsjargon „müssen“, so Jurist Fendt – außer in „groben Ausnahmefällen“. Diese seien zum Beispiel dann gegeben, wenn eine Stadt keine Kredite aufgenommen, keine vorgesehen und eine unterdurchschnittliche Verschuldung und habe. Fendt: „Also wenn sie im Geld schwimmt.“ Als Ausnahmen sei auch aufgeführt, dass eine Kommune keine Schüsselzuweisungen (also Zahlungen vom Landkreis) erhalte und das Steueraufkommen ihrer Bürger niedrig ist. In etliche Punkten sei die Fuggerstadt „weit davon entfernt“, stellte der Bürgermeister fest. Allerdings setzten sich manche Kommunen über diese Bestimmungen hinweg – was unter Umständen dann „strafrechtlich relevant“ sei. Auf der anderen Seite erhalte er bei Ausbaumaßnahmen mitunter Zuschriften von Bürgern, die fragten, wie sie die Beiträge denn bezahlen sollen. In einigen Fällen sehe das Gesetz eine Stundung vor, so Fendt. Aufgrund der aktuellen Rechtslage könnten die Beiträge aber nicht ohne weiteres abgesetzt werden. Er empfahl, einen Refernte einzuladen.

Rat Werner Weiss (WÜW), ebenfalls Jurist, hielt die Beiträge für geboten: „Wir können nicht anders.“ Ein Vortrag mache Sinn, um diese Information zu verbreiten. Dies sagte Weiss wohl mit Blick auf die Diskussionen in der Fuggerstadt. Ein Bürger, erklärter Gegner der Beiträge, hatte kürzlich einen Vortragsabend dazu organisiert. Ein Vertreter der Stadtverwaltung war nicht eingeladen. Eine Möglichkeit, den im Ratssaal anwesenden Weißenhorner an der Debatte zu beteiligen, sah Fendt nicht. Laut Geschäftsordnung könne Zuhörern das Wort nicht erteilt werden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.