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  3. Prozess: Wirt stellt seine Gäste an den Pranger - und muss jetzt selbst zahlen

Prozess
23.02.2017

Wirt stellt seine Gäste an den Pranger - und muss jetzt selbst zahlen

Im Wirtshaus trinken, ohne zu bezahlen? Das schickt sich nicht. Die Nicht-Bezahler öffentlich anzuprangern jedoch genauso wenig. So hat nun ein Gericht entschieden.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Per Aushang im Kneipenfenster macht ein Gastronom Schulden seiner Gäste öffentlich. Doch nun sieht er sich seinerseits einer Reihe von anonymen Anschuldigungen ausgesetzt.

Wer beim Wirt anschreiben lässt, gehört entweder zu den notorischen Geldbeutelvergessern oder seine Börse ist in der Regel leerer als sein Kopf nach einem längeren Kneipenbesuch. Das „Deckel schreiben“ gehört in der Gastronomie auch im Zeitalter elektronischer Kassen noch nicht zu den aussterbenden Kulturtechniken.

Gäste, die nicht zahlten, öffentlich an den Pranger gestellt

Natürlich liegt es im Interesse des Wirts, die ausstehenden Gelder wieder einzutreiben, doch dabei sollte er vielleicht eines unterlassen: seine zahlungsunwilligen Gäste öffentlich anzuprangern. Das hatte der Betreiber einer kleinen Gaststätte im nördlichen Landkreis getan und musste dafür vor Gericht jetzt sozusagen die Zeche zahlen. Allerdings scheint das Verhältnis des Mannes hinterm Tresen zu seinen Gästen nicht immer das beste zu sein.

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Die Diskussion ist geschlossen.

25.02.2017

wenn er seine Gäste abgefüllt hat, dann kann man ihn auch wegen des Verstoßes nach dem Gaststättengesetz anzeigen. es ist verboten, erkennbar Betrunkenen Alkohol auszuschenken!