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Verkehr
09.07.2018

Neuburger Ring: Ist der Probebetrieb erlaubt?

Bis zur Luitpoldstraße sitzen die Menschen beim Hofgartenfest. Das wäre mit einem Einbahnstraßenring so zwar nicht mehr möglich. Ein Grund, ein Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, wäre das allerdings nicht.
Foto: Elisa-Madeleine Glöckner (Archiv)

Um eine neutrale Beurteilung zu erhalten, werden mehrere Institutionen in die rechtliche Prüfung eingebunden. Am 24. Juli entscheidet der Stadtrat, ob er das Bürgerbegehren zulässt.

Weil der Stadtrat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit entscheiden muss, wird am 24. Juli, also in der letzten Sitzung des Gremiums vor der Sommerpause, darüber abgestimmt, ob es zu einem Bürgerentscheid über einen Probebetrieb des Einbahnstraßenrings kommen wird. Die Listen mit den gesammelten Unterschriften hat das Aktionsbündnis „Neuburger Ring“ vergangene Woche im Rathaus abgegeben. Außerdem liegen zwei Angebote für eine Simulation des Ringes vor. Alternativ wird auch das für die Stadtratssitzung vorbereitet.

Neuburger Ring: Die 1202 Unterschriften sind geprüft

Die 1202 Unterschriften von Neuburger Bürgern sind bereits geprüft, Stadtjurist Ralf Rick hat seine Beurteilung, ob das Bürgerbegehren aus seiner Sicht zugelassen werden kann oder nicht, abgeschlossen. Für seine rechtliche Prüfung hat er sich noch einmal Stellungnahmen relevanter Institutionen, wie Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte eingeholt und parallel dazu eine fachliche Prüfung durchführen lassen. Da geht es zum Beispiel darum, ob überall die erforderlichen Mindestbreiten der betroffenen Straßen für zwei Fahrstreifen eingehalten werden können oder nicht.

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