Rasender Notarzt: Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut
"Der "rasende" Notarzt Dr. Alexander Hatz muss doch keine Strafe befürchten. Das teilt die Generalstaatsanwaltschaft München mit. Hier die Erklärung im Wortlaut.
Notarzt Dr. Alexander Hatz sollte eigentlich 4500 Euro Strafe zahlen und für sechs Monate den Führerschein verlieren. Einen entsprechenden Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft verhängt. Denn ein Autofahrer hatte sich von dem Mediziner, der mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz gefahren war, gefährdet gefühlt und den Notarzt angezeigt.
Heute wurde nun bekannt: Hatz muss doch keine Strafe befürchten. Nach massivem öffentlichen Protest wurde der Antrag auf einen Strafbefehl zurückgezogen. Hier die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft München im Wortlaut:
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