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Prozess
09.09.2015

Großfahndung nach Diebstahl

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Nördlingen musste sich heute ein Mann wegen räuberischen Diebstahls verantworten.
Foto: Symbolbild: Kaya

Der Wert der Beute: 5,85 Euro. Doch der Täter setzte Pfefferspray ein 

Von Ronald Hummel

Nördlingen „Wir wurden wegen Raub alarmiert“, schilderte gestern ein Polizist aus Rain als Zeuge vor dem Schöffengericht am Nördlinger Amtsgericht eine Großfahndung, bei der es um 5,85 Euro ging. „Die genaueren Umstände waren nicht bekannt.“ Im Mai hatte ein 30-jähriger Mann aus dem Landkreis in einem Asbach-Bäumenheimer Supermarkt eine Schachtel Zigaretten und ein Glas Remoulade in seinem Rucksack verborgen und nur einige andere noch billigere Waren an der Kasse bezahlen wollen. Der Kaufhausdetektiv hatte ihn gestellt, worauf ihn der Dieb wegschubste und sich los riss; der Detektiv setzte Pfefferspray ein. Wenig später wurde der Dieb in der Wohnung eines Freundes festgenommen. Richter Beyschlag und seine Schöffen mussten nun festlegen, ob es sich um räuberischen Diebstahl handelte, der Täter also Gewalt ausgeübt und die feste Absicht gehabt hatte, die Beute an sich zu bringen und zu behalten. Strafverteidiger Michael Schmelcher argumentierte, sein Mandant sei nicht wegen der Beute, sondern aus Angst vor der Strafe geflohen. Der Angeklagte, mehrfach einschlägig vorbestraft, erklärte, er habe wegen Beamtenbeleidigung im Gefängnis gesessen und wollte eine erneute Strafe umgehen. Richter Beyschlag gestand ihm Angst als Hauptmotiv für die Flucht zu, räumte aber ein: „Sie hätten die Beute ja auch zurücklassen können.“ Blieb die Frage des Einsatzes von Gewalt. Strafverteidiger Schmelcher wollte auf eine Einstufung als minderschwerer Fall hinaus, Staatsanwalt Michale widersprach: „Ob räuberischen Diebstahl als minder schwer eingestuft wird, bestimmt nicht die geringe Beute, sondern ein geringer Einsatz von Gewalt. Rangeln und losreißen kann man nicht so einordnen.“

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