Vergewaltigung kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Opfer verstrickt sich in Widersprüche
Nördlingen Ein 48-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis ist vom Nördlinger Schöffengericht vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 37-jährigen Frau freigesprochen worden. Dem Angeklagten konnte die Tat nicht ausreichend nachgewiesen werden, weshalb der juristische Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) Anwendung fand.
In der Anklageschrift, die Staatsanwalt Dr. Wiesner vortrug, wurde dem Mann vorgeworfen, nach einem gemeinsamen Kneipenbesuch in der Wohnung des Opfers die Frau in stark alkoholisiertem Zustand mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben.
Der Angeklagte, der die Frau als gute Bekannte bezeichnete, bestritt den Gewaltvorwurf nachdrücklich und betonte, alles sei im Einvernehmen mit der Frau geschehen. Sie habe ihm nach dem Besuch der Lokalität angeboten, er könne auf der Couch in ihrer Wohnung übernachten, was er aufgrund seines Alkoholpegels gerne angenommen habe. Auch habe sie ihn während des gemeinsamen Abends immer mal wieder angemacht, äußerte der Angeklagte. Sogar gegen eine Massage ihres Rückens habe sie nichts einzuwenden gehabt. Schließlich sei er auf der Couch eingeschlafen, bis die Frau in den frühen Morgenstunden dann plötzlich neben ihm gesessen habe.
Danach sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, räumte der Mann ein, bis sie ihm gesagt habe, er solle aufhören. „Das habe ich dann auch umgehend getan“, versicherte der Angeklagte. Danach hätten beide gemeinsam ferngesehen.
Suspekte Vorgänge
Ab diesem Zeitpunkt wurde der Fall teilweise „suspekt und die Verhaltensweisen unlogisch und unverständlich“, wie es der Vorsitzende Richter Helmut Beyschlag ausdrückte. Am Morgen nach dem Vorfall klingelte nämlich die Polizei mit einem Haftbefehl an der Tür der Frau, weil diese nach einem abgeschlossenen Mahnverfahren eine Rechnung nicht bezahlt hat. Der Betrag wurde jedoch weniger später von der Mutter beglichen, womit der Fall für die Beamten erledigt war. Das Kuriose aber: Die Frau hat den Polizisten von der angeblichen Vergewaltigung nichts erzählt, was doch naheliegend gewesen wäre, wie Richter Beyschlag betonte. Ein weiteres Kuriosum für alle Verfahrensbeteiligten: Opfer und Täter fuhren am Morgen gemeinsam zu einer Geburtstagsfeier eines Bekannten.
Die Zeugen in dem Verfahren schilderten übereinstimmend, dass die Frau zu jeder Zeit entspannt gewirkt habe, sowohl in der Kneipe am Abend zuvor als auch auf dem Geburtstag. Sie habe keinerlei Anzeichen für ein schlimmes Erlebnis erkennen lassen.
Das Opfer selbst verstrickte sich auf Fragen des Gerichts und des Verteidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Engert, während der Verhandlung immer wieder in Widersprüche. Ihre Angaben stimmten mit Aussagen bei der Polizei nach dem Vorfall teilweise nicht überein, für manche Handlungen konnte sie keine schlüssigen Erklärungen liefern, die den Tatvorwurf untermauert hätten.
Die Nebenklägerin, Rechtsanwältin Susanne Ernst, hatte allerdings keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und plädierte für eine entsprechende Bestrafung. (bs)
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