Kurioser Fall endet mit Freispruch
Vergewaltigung kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Opfer verstrickt sich in Widersprüche
Nördlingen Ein 48-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis ist vom Nördlinger Schöffengericht vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 37-jährigen Frau freigesprochen worden. Dem Angeklagten konnte die Tat nicht ausreichend nachgewiesen werden, weshalb der juristische Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) Anwendung fand.
In der Anklageschrift, die Staatsanwalt Dr. Wiesner vortrug, wurde dem Mann vorgeworfen, nach einem gemeinsamen Kneipenbesuch in der Wohnung des Opfers die Frau in stark alkoholisiertem Zustand mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben.
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