Vergewaltigung einer 13-Jährigen: Mann zu Bewährungsstrafe verurteilt
In einer Nördlinger Pension wird eine Minderjährige im Juni von einer Internetbekanntschaft zum Sex gezwungen. Warum der damals 23-jährige Täter trotzdem nicht ins Gefängnis muss.
Das erste Treffen mit ihrem Schwarm hat sich eine 13-Jährige aus der Region sicher anders vorgestellt. Anfang Juni dieses Jahres machte sich der damals 23 Jahre alte Simon* aus Berlin auf den Weg nach Bayern, um das Mädchen zu treffen, mit dem er zuvor nur über das Internet kommuniziert hatte.
Die erste Kontaktaufnahme sei von der 13-Jährigen aus erfolgt, erklärt Simons Verteidigerin Andrea Marx vor dem Jugendschutzgericht am Augsburger Amtsgericht. Seine Nummer habe sie vermutlich über die WhatsApp-Gruppe einer gemeinsamen Bekannten erhalten, in der sich beide befanden. Der Kontakt hätte sich schnell intensiviert, die beiden hätten sich bald auch per Videochat unterhalten. Schließlich hätten sie beschlossen, sich zu treffen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Tateinheit mit Vergewaltigung...
Schon wieder eine Bewährungsstrafe. Sind Frauen, in diesem Fall Kind, eigentlich nichts mehr wert in der Rechtsprechung. Man hat wieder einen Deal gemacht. Ein Geständnis darf nicht zu einer Strafmilderung führen, umgekehrt muss es sein: Wer nicht gesteht und wird verurteilt, Strafverschärfung.
Sexueller Missbrauch ist eine falsches Wort, es ist ja kein Gebrauch von Frauen. Es ist sexuelle Gewalt.
Und wieder nach dem selben Schema. Bewährung gegen Geständnis.