Zwölf Stämme-Eltern: Züchtigung mit Ruten in Bibel vorgeschrieben
Im Sorgerechtsstreit um die minderjährigen Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" hat die Hauptverhandlung begonnen. Dabei kamen die Eltern zu Wort.
Am Dienstag begann am Familiengericht des Amtsgerichts Nördlingen das Hauptverfahren im Sorgerechtsstreit um die minderjährigen Kinder der Sekte „Zwölf Stämme“. Wie berichtet, waren bei einer Polizeiaktion am 5. September vergangenen Jahres alle 24 damals minderjährigen Kinder der Zwölf Stämme in Klosterzimmern abgeholt und durch das Jugendamt in Obhut genommen worden. Aufgrund der Praxis der Sekte, die Kinder mit Weidenruten zu schlagen, sahen die Behörden das Kindeswohl als gefährdet an.
Ein Kind wurde den Eltern wieder überstellt, da die Familie nur zum Urlaubsbesuch in Klosterzimmern war. Fünf Kinder durften zwischenzeitlich per Gerichtsbeschluss wieder zu ihren Eltern; sie sind mittlerweile volljährig beziehungsweise in einem Alter, in dem mit Rutenzüchtigungen nicht mehr zu rechnen ist. Zwei Kinder rissen im Frühjahr aus ihrem Heim aus und konnten bislang von der Polizei nicht gefunden werden. Man geht davon aus, dass sie bei einer Zwölf-Stämme-Gemeinde leben. 16 Kinder leben noch in Pflegefamilien oder Heimen.
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