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  3. Morddrohungen: AC/DC-Schlagzeuger wird von Bandkollegen gemieden

Morddrohungen
06.05.2015

AC/DC-Schlagzeuger wird von Bandkollegen gemieden

Phil Ruddwird offenbar von seinen AC/DC-Kollegen gemieden.
Foto:  Ross Setford/Archiv (dpa)

Der Schlagzeuger der Rockband AC/DC, Phil Rudd, wird nach eigenen Angaben von seinen Bandkollegen gemieden. Gegen ihn läuft ein Prozess wegen Morddrohungen.

"Sie haben mich nicht angerufen", sagte Rudd dem australischen Sender Channel Nine. Nach seinen Angaben hat er einen Brief geschrieben und versucht, mit Angus Young, dem Gründer von AC/DC,  in Kontakt zu treten. Allerdings habe er von keinem aus der Band etwas gehört. "Ich bin sehr enttäuscht, aber so ist das Leben", sagt Phil Rudd. Der 60-jährige Musiker wird bei der aktuellen AC/DC-Tour, bei der es unter anderem zwei Konzerte in München gibt (19. und 21. Mai), von Chris Slade ersetzt. Slade gehörte früher schon einmal AC/DC an.

Inzwischen hat Angus Young reagiert und sagte: "Phil hat sich selbst in diese Lage gebracht." Er sei ein großartiger Schlagzeuger, aber er habe sich sehr zum Negativen entwickelt. "Er ist nicht mehr der Phil, den wir aus der Vergangenheit kannten", schrieb der AC/DC-Frontmann.

Im vergangenen Jahr soll  Rudd in einem Telefonanruf einen ehemaligen Mitarbeiter mit dem Tod bedroht haben. Rudd soll einem früheren Geschäftspartner 200.000 neuseeländische Dollar (143.000 Euro), ein Motorrad, eines seiner Autos oder ein Haus angeboten haben, wenn er den Mitarbeiter "entfernt". Der 60-Jährige wurde festgenommen, in seinem Haus im neuseeländischen Tauranga wurden knapp ein halbes Gramm Metamphetamin und 91 Gramm Cannabis gefunden.

AC/DC-Schlagzeuger Rudd gibt Morddrohung zu

Rudd hat inzwischen gestanden, im September 2014 die Morddrohung in einem Telefongespräch ausgestoßen zu haben. Zunächst hatte der 60-Jährige alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt führte laut Medienberichten an, es handele sich hier im Kern um einen aus der Ruder gelaufenen Anruf.

Der Musiker wurde gegen Kaution freigelassen und muss am 26 Juni für die Urteilsverkündung wieder vor Gericht erscheinen. Bei einer Verurteilung drohen ihm sieben Jahre Haft.   afp/dpa

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