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  3. Urteil in den USA: Besitzer müssen Hunden Teile der Stimmbänder entfernen, damit sie nicht so laut bellen

Urteil in den USA
01.09.2017

Besitzer müssen Hunden Teile der Stimmbänder entfernen, damit sie nicht so laut bellen

Ein Gericht in den USA hat ein Paar dazu verurteilt, ihren Hunden Teile der Stimmbänder zu entfernen.
Foto: Florian Schuh, dpa (Symbolbild)

Ein Gericht in den USA hat ein Paar dazu verurteilt, ihre Hunde operieren zu lassen. Der Grund: Nachbarn hatten sich über das laute Bellen beschwert. Der Eingriff ist umstritten.

Ein Paar im US-Bundesstaat Oregon muss laut Gerichtsbeschluss seine Hunde operieren lassen, damit die Tiere leiser bellen. Dem Urteil ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus, nachdem Nachbarn sich über das Bellen der Hunde beschwert hatten. Bei den Tieren handelt es sich um mehrere Tibetmastiffs. 

Beim sogenannten Debarking entfernt ein Tierarzt Teile der Stimmbänder des Hundes. Das Bellen soll dadurch gedämpfter und weniger störend klingen. In Deutschland und den meisten EU-Staaten  ist diese Praxis verboten. In den USA gelten unterschiedliche Bestimmungen, nur in wenigen Bundesstaaten wie Massachussetts ist Debarking ausdrücklich nicht erlaubt.

Das Bellen war angeblich so laut wie eine Schießanlage

Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen. Das Paar hält seit 1999 Tibetmastiffs, mit der Begründung, diese für die Schafzucht zu benötigen. Zeitweise sollen bis zu elf Exemplare der rund 60 Zentimeter großen Tiere auf dem Grundstück gelebt haben. 

Blind, faltig oder nackt: In den USA kämpfen Hunde und deren Besitzer um den Titel als hässlichster Hund der Welt. Doch viele Tiere haben einen liebevollen Charakter.
10 Bilder
Die hässlichsten Hunde der Welt treten gegeneinander an
Foto: AFP/Josh Edelson

Bereits 2015 hatte ein Gericht entschieden, es handele sich bei dem Betrieb nicht um eine Farm, und die Hundehalter zu 238.000 US-Dollar Schadensersatz an die Nachbarn verurteilt. Schon damals sollten sie auch das Bellen der Tiere - wenn nötig chirurgisch - unterbinden. Dem kamen die beiden jedoch nicht nach. Die Richter bestätigten das frühere Urteil jetzt. Die Kläger hatten angegeben, die Lautstärke des Gebells der Tiere auf dem Nachbargrundstück entspreche der von einer Schießanlage oder durchdringender Autohupen. dpa

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