Kinderporno-Ring: Durchsuchungen in acht Bundesländern
Über Whatsapp, Skype oder Mail soll ein Ring aus 80 Personen kinderpornografische Inhalte ausgetauscht haben. Nun ging die Polizei in acht Bundesländern gegen die Gruppe vor.
In mehreren Bundesländern hat die Polizei Wohnungen im Kampf gegen einen Kinderpornografie -Ring durchsucht. Insgesamt wird gegen 80 Tatverdächtige ermittelt. Via Mail, Whatsapp oder Skype sollen sie sich zwischen September 2011 und Mai 2014 über den sexuellen Missbrauch von Kindern unterhalten haben und kinderpornografische Bilder und Videos ausgetauscht haben, so die Fahnder.
Durchsuchungsaktionen gab es am gestrigen Mittwoch in Bayer, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, so teilte die Generaltstaatsanwaltschaft Frankfurt mit. Zahlreiche digitale Datenträger sowie weitere Beweismittel seien sichergestellt worden. Schwerpunkte der Aktionen in Hessen seien der Süden und die Mitte des Landes gewesen.
80 Tatverdächtige konnten durch Datenmaterial identifiziert werden
In Hessen sollen die Wohnungen von zwölf Tatverdächtigen im Alter von 20 und 56 Jahren überprüft worden sein. Sie stehen unter Verdacht der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Auf die Spur der Beschuldigten kamen die Fahnder nach einer Durchsuchung der Wohnung eines mutmaßlichen Nutzers eines geschlossenen Internet-Forums aus dem hessischen Kreis Darmstadt-Dieburg im August 2014. In dessen Wohnung wurde damals reichlich Datenmaterial sichergestellt. Nach der Auswertung dieser Daten sowie weiteren Ermittlungen des Polizeipräsidiums Südhessen hätten die 80 Tatverdächtigen schließlich identifiziert werden können.
In Magdeburg und Halle wurden Wohnungen durchsucht. Im Bereich Polizeipräsidien Ulm und Stuttgart wurden zwei Wohnungen durchsucht, so das Landeskriminalamt Stuttgart. Die Wohnung eines 24-jährigen wurde im Stadtteil Billstedt in Hamburg in Augenschein genommen. Dabei gehe es um drei Fälle mit jeweils zehn bis 18 Bildern. Der Mann sei auf freiem Fuß, einen Haftbefehl gebe es nicht. AZ/dpa
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