Liebesfrust: Mann (28) hielt Schwester der Ex drei Tage lang in Wohnung fest
Ein 28-Jähriger hat gestanden, eine 29 Jahre alte Bekannte drei Tage lang gewaltsam in einer Wohnung festgehalten zu haben. Grund für die Geiselnahme soll Liebesfrust gewesen sein.
Ein 28 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Ulm gestanden, die 29-jährige Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin tagelang lang als Geisel genommen zu haben. Von seinen Verteidigern ließ er am Donnerstag eine Erklärung verlesen, wonach er die Vorwürfe gegen sich einräumte. Er habe nicht akzeptieren können, dass sich seine Ex-Freundin von ihm trennte und das gemeinsame Kind mitnahm. Um sich an ihr zu rächen, habe er die Schwester als Geisel genommen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann die 29-Jährige im April 2014 in einen Keller in Geislingen (Kreis Göppingen) gelockt. Dort habe er sie mit Handschellen gefesselt, ihr eine täuschend echt aussehende Schreckpistole an den Kopf gehalten und ihr eine Bombenattrappe in die Jackentasche gesteckt. In ihrer Wohnung hielt der Angeklagte die Frau dann drei Tage lang fest.
Angeklagter hat die Trennung nicht verwunden
Mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin war der Angeklagte nach eigenen Aussagen acht Jahre zusammen. Laut Anklage hatte er die Trennung von Kind und Lebensgefährtin nicht überwunden, drohte seiner Ex mehrfach und entschloss sich schließlich, Rache an ihr nehmen.
Er habe seine Geisel gezwungen, seine Ex-Freundin in die Wohnung zu locken, hieß es in der Anklage. Dazu soll er sich eine Armbrust, Chloroform sowie Salz- und Schwefelsäure beschafft haben. Als die ehemalige Lebensgefährtin in die Wohnung kam, soll ihr der Angeklagte mehrfach mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Sowohl die Geisel als auch die Lebensgefährtin seien daraufhin zu Nachbarn geflüchtet. Schließlich stellte sich der Angeklagte der Polizei.
Anregung im Internet gesucht
"In der Untersuchungshaft bin ich zur Ruhe gekommen und habe nachgedacht", ließ der 28-Jährige verlauten. "Es ist für mich schwer zu fassen, was ich getan habe." Auf einer Videoplattform im Internet habe er sich nach eigener Aussage Filme angesehen, die zeigten, wie man Menschen Angst einflößt. Dort habe er die Ideen etwa für die Bombenattrappe und den Chemikalien hergehabt.
Das Gericht hat zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang November fallen. Fortgesetzt werden soll der Prozess am 13. Oktober mit der Befragung von Zeugen. dpa
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