Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess in Ulm: Liebesfrust: Mann (28) hielt Schwester der Ex drei Tage lang in Wohnung fest

Prozess in Ulm
02.10.2014

Liebesfrust: Mann (28) hielt Schwester der Ex drei Tage lang in Wohnung fest

Am Landgericht Ulm muss sich ein 28-Jähriger wegen einer Geiselnahme verantworten.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Ein 28-Jähriger hat gestanden, eine 29 Jahre alte Bekannte drei Tage lang gewaltsam in einer Wohnung festgehalten zu haben. Grund für die Geiselnahme soll Liebesfrust gewesen sein.

Ein 28 Jahre alter Mann hat vor dem Landgericht Ulm gestanden, die 29-jährige Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin tagelang lang als Geisel genommen zu haben. Von seinen Verteidigern ließ er am Donnerstag eine Erklärung verlesen, wonach er die Vorwürfe gegen sich einräumte. Er habe nicht akzeptieren können, dass sich seine Ex-Freundin von ihm trennte und das gemeinsame Kind mitnahm. Um sich an ihr zu rächen, habe er die Schwester als Geisel genommen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann die 29-Jährige im April 2014 in einen Keller in Geislingen (Kreis Göppingen) gelockt. Dort habe er sie mit Handschellen gefesselt, ihr eine täuschend echt aussehende Schreckpistole an den Kopf gehalten und ihr eine Bombenattrappe in die Jackentasche gesteckt. In ihrer Wohnung hielt der Angeklagte die Frau dann drei Tage lang fest.

Angeklagter hat die Trennung nicht verwunden

Mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin war der Angeklagte nach eigenen Aussagen acht Jahre zusammen. Laut Anklage hatte er die Trennung von Kind und Lebensgefährtin nicht überwunden, drohte seiner Ex mehrfach und entschloss sich schließlich, Rache an ihr nehmen.

Er habe seine Geisel gezwungen, seine Ex-Freundin in die Wohnung zu locken, hieß es in der Anklage. Dazu soll er sich eine Armbrust, Chloroform sowie Salz- und Schwefelsäure beschafft haben. Als die ehemalige Lebensgefährtin in die Wohnung kam, soll ihr der Angeklagte mehrfach mit einem Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Sowohl die Geisel als auch die Lebensgefährtin seien daraufhin zu Nachbarn geflüchtet. Schließlich stellte sich der Angeklagte der Polizei.

Anregung im Internet gesucht

"In der Untersuchungshaft bin ich zur Ruhe gekommen und habe nachgedacht", ließ der 28-Jährige verlauten. "Es ist für mich schwer zu fassen, was ich getan habe." Auf einer Videoplattform im Internet habe er sich nach eigener Aussage Filme angesehen, die zeigten, wie man Menschen Angst einflößt. Dort habe er die Ideen etwa für die Bombenattrappe und den Chemikalien hergehabt.

Das Gericht hat zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang November fallen. Fortgesetzt werden soll der Prozess am 13. Oktober mit der Befragung von Zeugen. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.