Loveparade: Hinterbliebene drängen auf Strafprozess
Die Loveparade-Katastrophe jährt sich zum sechsten Mal. Die Hinterbliebenen übergaben dem Gericht nun 350.000 Unterschriften für eine Aufarbeitung der Tragödie in einem Prozess.
Sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten haben Hinterbliebene am Montag dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf 350.000 Unterschriften für die Aufarbeitung der Tragödie in einem Strafprozess übergeben. Die bei einer Onlinepetition gesammelten Unterschriften wurden der Verwaltung des Gerichts zugestellt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das OLG wird demnächst darüber entscheiden, ob der vom Duisburger Landgericht abgelehnte Strafprozess doch noch stattfinden wird.
OLG-Sprecher Andreas Vitek erklärte anlässlich der Unterschriftenübergabe, jeder mitfühlende Mensch habe "großes Verständnis für das Bedürfnis der Hinterbliebenen, aller Opfer der Loveparade-Katastrophe sowie der Öffentlichkeit, die Gründe und Ursachen dieser Tragödie zu erfahren". Der zuständige Senat des Düsseldorfer Gerichts werde seine Entscheidung aber "unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz" treffen.
Das Landgericht Duisburg hatte Anfang April die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte wegen der Loveparade-Tragödie zurückgewiesen und die Hauptverfahren nicht eröffnet. Dagegen legten Staatsanwaltschaft und Opferanwälte sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. Nach dessen Angaben wird die Beschwerde derzeit noch begründet. Loveparade-Katastrophe: Keramiktafeln erinnern an die 21 Toten
Loveparade: 21 Menschen starben im Gedränge
"Nach Eingang der Begründungen und der Verfahrensakten beim Oberlandesgericht Düsseldorf wird ein Strafsenat über die Beschwerden zu entscheiden haben", hieß in in einer Mitteilung des Düsseldorfer Gerichts. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte das Gericht nicht. Parallel zur Beschwerde von Staatsanwaltschaft und Anwälten gegen die Landgerichtsentscheidung hatte die Mutter eines Loveparade-Opfers die Onlinepetition gestartet.
Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Loveparade-Veranstalters.
Ihre Anklage stützte die Staatsanwaltschaft vor allem auf ein Gutachten des britischen Sachverständigen Keith Still zu dem tödlichen Gedränge. Das Landgericht Duisburg stufte das Gutachten jedoch wegen "schwerwiegender inhaltlicher und methodischer Mängel" als "nicht verwertbar" ein. afp/AZ
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