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  3. Freiburg: Mordprozess in Freiburg: Vater offenbart Alter von Hussein K.

Freiburg
08.12.2017

Mordprozess in Freiburg: Vater offenbart Alter von Hussein K.

Der Angeklagte Hussein K. im Freiburger Landgericht: Ihm werden in dem seit September laufenden Prozess Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Hussein K. steht wegen Mordes an einer Studentin vor Gericht. Er selbst sagt, er sei zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt gewesen. Sein Vater sagt etwas völlig anderes.

Der im Mordprozess Freiburg vor der Jugendkammer angeklagte Flüchtling Hussein K. ist nach Angaben seines Vaters deutlich älter als angegeben. Ein amtliches Dokument gebe als Geburtsdatum den 29. Januar 1984 an, teilte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk am Freitag am Landgericht Freiburg mit. Das habe der im Iran lebende Vater des Angeklagten dem Gericht in einem Telefonat mitgeteilt. Hussein K. wäre demnach 33 Jahre alt, zur Tatzeit vor knapp 14 Monaten wäre er 32 Jahre alt gewesen. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt gab er aber zu, beim Alter gelogen zu haben (mehr dazu). Ein konkretes Alter nannte er nicht, Dokumente gebe es nicht.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es im nächsten Frühjahr geben. Die Frage des Alters hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Es geht um die Frage, ob in dem Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht gilt. dpa/lsw

Eine ausführliche Reportage lesen Sie hier: Der Mordfall in Freiburg lässt die Ermittler nicht los

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Die Diskussion ist geschlossen.

09.12.2017

Was soll da bitteschön noch sachlich kommentiert werden??? Wir werden verarscht und vermerkelt, aus verschiedenen Veröffentlichungen anderer Medien entnimmt man, dass ein sogenannter "Gutachter" ihn auf höchstens 23 Jahre geschätzt hatte...Die gleiche Zeitung berichtet, dass die Daten von deutschen Auslandsreisenden ab 2018 vom BKA erhoben und für 5 Jahre gespeichert werden. Würde man diese Daten der Einreisenden ebenso akribisch erheben, gäbs wahrscheinlich keine AfD und keine Staatsverdrossenheit...

08.12.2017

Manchmal muss man wirklich davon ausgehen, die dt. Behörden sind im Umgang und mit der Beurteilung von Ausländern und deren Angaben (siehe BAMF) entweder mit ihrer Aufgabe total überfordert oder reichlich naiv.

Beides völlig inakzeptabel. Wo bleibt die Gründlichkeit?!

08.12.2017

(edit/bitte sachlich kommentieren)