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Gerüchte um Charlene und Albert II.
07.07.2011

Gespieltes Glück in Monaco?

Monaco: Albert II. muss angeblich zum Vaterschaftstest
3 Bilder
Monaco: Albert II. muss angeblich zum Vaterschaftstest

Wirkte das Lächeln von Fürstin Charlene bei der Hochzeit nicht wie versteinert? In Frankreichs Boulevardblättern wird über einen Knebelvertrag für Charlene gemunkelt.

Wurde Charlene durch einen Knebelvertrag zum Jawort gezwungen? Das behaupten Boulevard-Blätter wie die französische Voici oder die britische Daily Mail. Die Rede ist von einer Verpflichtung zu mindestens fünf Jahren Ehe, ansonsten erhalte Charlene keinen Cent und verlöre Titel wie Sorgerecht für eventuelle gemeinsame Kinder mit Albert II.

Schon die Hochzeit war überschattet von Gerüchten über Vaterschaftsklagen gegen den Fürsten. Das französische Magazin L’Express hatte zuvor verbreitet, das Fest sei in Gefahr, da die Braut fluchtartig Monaco verlassen und eine Maschine nach Südafrika habe besteigen wollen. Alberts Anwalt kritisierte die Berichterstattung, verzichtete aber auf eine Klage. L’Express beruft sich weiter auf seine Quellen aus Polizeikreisen: Charlene sei am Flughafen von Nizza abgefangen worden und man habe ihr den Reisepass abgenommen. Andere Medien schreiben gar von zwei vorhergehenden Fluchtversuchen Charlenes im Mai: So sei sie in Paris in die südafrikanische Botschaft geflohen. Der Grund dafür sollen laut der Sonntagszeitung Journal du dimanche neben den zwei von Albert anerkannten nicht-ehelichen Vaterschaften eine oder zwei weitere sein. Ein Kind soll noch nicht geboren sein.

„Man spricht von einem versteckten Kind, aber die Frage wird vor allem sein, ob es älter ist als fünf Jahre, weil Charlene und Albert seit fünf Jahren offiziell zusammen sind“, wird ein Berater eines monegassischen Parlamentariers zitiert.

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