Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Brexit: Britisches Oberhaus stimmt für Änderung an Brexit-Gesetz

Brexit
01.03.2017

Britisches Oberhaus stimmt für Änderung an Brexit-Gesetz

Die Briten hatten in einem Referendum im Juni mit knapper Mehrheit für den Brexit gestimmt.
Foto: Matt Dunham (dpa)

Das britische Oberhaus hat für eine Änderung am Brexit-Gesetz gestimmt und könnte damit den Zeitplan für Großbritanniens Austritt aus der EU durcheinander bringen.

Theresa May hatte es wohl schon geahnt: Das Oberhaus hat der britischen Premierministerin auf ihrem Weg zu einem harten Brexit einen Dämpfer versetzt. Eine Mehrheit von 358 zu 256 Mitgliedern im House of Lords stimmte am Mittwoch für einen Änderungsantrag zum Brexit-Gesetz. Mit dem Zusatz soll die Regierung verpflichtet werden, die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien zu garantieren. 

Es gilt als wahrscheinlich, dass die Änderung durch das Unterhaus wieder rückgängig gemacht wird, doch die Niederlage könnte Symbolkraft entwickeln und den Brexit-Zeitplan der Regierung durcheinander bringen.

Demonstrativ hatte sich May zu Beginn der Beratungen vergangene Woche als Zuhörerin ins Oberhaus gesetzt. Ein ungewöhnlicher Schritt, der von britischen Medien als Versuch gewertet wurde, den Druck auf die Lords zu erhöhen. Doch die ließen sich nicht beirren.

Nachdem das Unterhaus ihr Brexit-Gesetz ohne Änderungen mit großer Mehrheit durchgewunken hatte, übernehmen die ungewählten Mitglieder im House of Lords damit die Rolle der Opposition. May braucht die Zustimmung beider Parlamentskammern für das Brexit-Gesetz, um den geplanten EU-Austritt einzuleiten. Den hatte eine knappe Mehrheit der Briten im vergangenen Jahr in einem historischen Referendum beschlossen. Das höchste britische Gericht hatte aber dem Parlament das letzte Wort über die Austrittserklärung zugesprochen.

Jeremy Corbyn, Chef der Labour-Partei und Oppositionsführer im Unterhaus, twitterte nach der Abstimmung am Mittwoch: "Gute Neuigkeiten. Die Regierung muss nun das Richtige tun und die Rechte der EU-Bürger garantieren, die in Großbritannien leben".

Lesen Sie dazu auch

Die Abgeordneten im Unterhaus müssen sich nun erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Es wird zwar erwartet, dass sie mit der Regierungsmehrheit die Änderung der Lords rückgängig machen, doch die harte Linie der britischen Regierung ist zumindest in Frage gestellt.

London lehnt es bislang ab, eine einseitige Garantie für die Rechte von EU-Bürgern auszusprechen, die in Großbritannien leben. Das soll erst im Rahmen eines Abkommens geschehen, dass auch die Rechte von Briten in der EU sicherstellt. In Großbritannien leben etwa drei Millionen EU-Bürger. Knapp eine Million Briten lebt auf dem Kontinent. Sie fürchten, ihr Aufenthaltsrecht und andere Vorteile zu verlieren, wenn Großbritannien die EU verlässt. Die Schuld für die Zitterpartie schiebt die britische Regierung der EU in die Schuhe. Führende EU-Politiker hatten es bislang abgelehnt, vor der offiziellen Austrittserklärung des Landes über künftige Regelungen zu verhandeln.

Bis spätestens Ende März will May Brüssel über den EU-Austritt ihres Landes offiziell in Kenntnis setzen. Britische Medien spekulieren jedoch seit Längerem, May könne den Schritt bereits am 9. März vollziehen. Eigentlich sollte das Brexit-Gesetz bis zum 7. März von beiden Häusern verabschiedet werden. Ob das angesichts der Niederlage im Oberhaus noch realistisch ist, scheint zumindest fraglich. dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.