Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Affäre: Christian Wulff: Flitterwochen haben kein juristisches Nachspiel

Affäre
10.10.2012

Christian Wulff: Flitterwochen haben kein juristisches Nachspiel

Flitterwochen haben für Wulff  kein juristisches Nachspiel: Es gebe «keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten», teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag mit.
Foto: dpa

Die Hochzeitsreise von Christian Wulff und seiner Frau Bettina nach Italien wird kein juristisches Nachspiel für den ehemaligen Bundespräsidenten haben.

Flitterwochen haben für Wulff  kein juristisches Nachspiel: Es gebe "keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten", teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag mit. Seit Mitte Juli hatten die Ermittler geprüft, ob sich Wulff in seiner Zeit als niedersächsischer Regierungschef mit den Flitterwochen im Ferienhaus eines deutschen Versicherungsmanagers im März 2008 einer Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hatte.

Christian Wulff: Flitterwochen haben kein juristisches Nachspiel

Auch die seit Mitte Juni bekannten Vorwürfe zur Verwendung eines Preisgelds in Höhe von 10 000 Euro rechtfertigen keinen "Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten". Wulff war im vergangenen Herbst vom Zentralrat der Juden in Deutschland mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet worden. Das zunächst auf seinem Privatkonto gelandete Preisgeld hatte Wulff nach eigenen Angaben an ein israelisches Krankenhaus gespendet.

Anlass für die Vermutung der Vorteilsannahme im Amt war eine Abstimmung im Bundesrat, bei der Niedersachsen gegen einen eigenen Kabinettsbeschluss stimmte. Hierbei ging es um Vorteile für die Versicherungsbranche. Der Topmanager eines niedersächsischen Versicherungskonzerns hatte Wulff zuvor in einem Brief um ein entsprechendes Stimmverhalten gebeten.

"Plausibler privater Einladungsanlass"

"Das Abstimmungsverhalten im Bundesrat entspricht standortpolitischen Entscheidungen und Vorstellungen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff in anderen Fällen", erklärte die Staatsanwaltschaft jetzt. Zudem gebe es mit der "kurz zuvor stattgefundenen Hochzeit einen plausiblen privaten Einladungsanlass" und die Eheleute Wulff hätten ihre Flugkosten selbst getragen.

Wulff zog es auch am Dienstag vor, zu schweigen. "Seit seinem Rücktritt (...) hat sich (...) Wulff nicht öffentlich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren geäußert", teilte sein Verteidiger Gernot Lehr mit. Er bitte daher um Verständnis, dass Wulff auch in diesem Fall "keine Stellungnahme abgeben" werde.

McAllister sagt nichts

Auch Wulffs Nachfolger in Hannover, Ministerpräsident David McAllister (CDU), wollte sich nicht äußern. Einzig die Chefin der Staatskanzlei, Christine Hawighorst, gab sich weniger wortkarg: "Es gibt da überhaupt nichts, was beruhigend oder beunruhigend sein soll, es ist einfach ein Zwischenstand eines Verfahrens, das wir beobachten, aber in dem wir nicht originär beteiligt sind."

Ungeachtet der jetzigen Entscheidung prüfen die Ermittler weiterhin, ob Wulff sich in drei anderen Fällen der Vorteilsannahme im Amt schuldig gemacht hat. Anlass für die in der deutschen Geschichte einmaligen Ermittlungen gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt sind drei Hotelaufenthalte in den Jahren 2007 und 2008 auf Sylt und in München, die Wulff von dem Filmproduzenten David Groenewold angenommen haben soll. Wulff betonte dagegen bislang, alle Kosten selbst getragen zu haben.

"Schwer zu überprüfen"

"Bargeldgeschäfte sind ihrer Eigenart schwer zu überprüfen", heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Das Landeskriminalamt werde dazu "in Kürze" einen Zwischenbericht vorlegen, betonte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel. Wann mit weiteren Erkenntnissen zu rechnen sei, könne dagegen nicht gesagt werden.

Seit Februar dieses Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Wulff - bereits jetzt ein Mammutverfahren, bei dem 93 Zeugen vernommen und mehr als eine Million E-Mails und SMS ausgewertet werden mussten. Unmittelbar nachdem bekanntgeworden war, dass die Anklagebehörde einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt hatte, war Wulff am 17. Februar vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten.

Das bereits seit Januar laufende Verfahren gegen den ehemaligen Vertrauten und Sprecher Wulffs, Olaf Glaeseker, wegen möglicher Bestechlichkeit könnte dagegen schon bald zu Ende sein. Glaesekers Anwalt habe angekündigt, im November 2012 eventuell erstmals Stellung zu den konkreten Vorwürfen beziehen zu wollen. Dazu sagte Lendeckel: "Zumindest theoretisch wäre der Fall dann abschließbar." (dpa, AZ)

Bettina und Christian Wulff - eine Aufnahme aus glücklicheren Zeiten.
20 Bilder
Bettina Wulff: Eine Frau wehrt sich
Foto: dpa
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.