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  3. Brüssel: EU verklagt Deutschland wegen Flughafen-Kontrollen

Brüssel
28.05.2015

EU verklagt Deutschland wegen Flughafen-Kontrollen

Die EU verklagt Deutschland wegen unzureichender Kontrollen an Flughäfen.
Foto: Uwe Anspach (dpa)

Mit einer Waffe ins Flugzeug - das ist Prüfern an deutschen Flughäfen gelungen. Deshalb verklagt die EU Deutschland. Doch die Bundesregierung sieht kein Sicherheitsrisiko.

Wegen möglicher Mängel bei den Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen hat die EU-Kommission Deutschland verklagt. Nach Ansicht der EU-Behörde werden diese Maßnahmen an den deutschen Airports zu selten und zu lückenhaft überwacht. Damit verstoße Deutschland gegen europäische Vorgaben, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.

Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Anlass zur Sorge. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes bedeute nicht, dass es keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen gebe, versicherte das Innenministerium.

Die Klage gehe auf eine EU-Inspektion von 2012 zurück, hieß es aus dem Berliner Ministerium. Damals sei jedoch nicht die Qualität der Sicherheitskontrollen selber überprüft worden, sondern lediglich deren Qualitätskontrolle durch den Staat. Ähnlich äußerte sich die EU-Kommission. "Flughäfen können mögliche Sicherheitsmängel nicht sofort entdecken und korrigieren", bemängelte ein Kommissionssprecher. Schlechte Kontrollen würden Deutschland jedoch nicht direkt vorgeworfen.

Prüfer entdeckten Sicherheitsrisiken an Flughäfen

Ende des vergangenen Jahres hatten Prüfer Sicherheitsrisiken an deutschen Flughäfen aufgedeckt - unter anderem in Frankfurt/Main und Düsseldorf. Laut Medienberichten gelang es den Prüfern bei jedem zweiten Versuch, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln. Als Hauptgrund wurde die schlechte Schulung des Personals der beauftragten Unternehmen genannt. So hätten die Mitarbeiter die Röntgenbilder bei Handgepäck-Kontrollen nicht richtig deuten können.

Die EU hatte auf der Grundlage dieses Berichts Nachbesserungen von Deutschland verlangt. Allerdings habe Deutschland "nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen", kritisierte der Kommissionssprecher. Das Bundesinnenministerium betonte hingegen, die Klage stehe in keinem Zusammenhang mit diesen Ergebnissen. Sie gehe lediglich auf eine Luftsicherheits-Inspektion von 2012 zurück, bei der Deutschland Versäumnisse bei der Durchführung von Qualitätskontrollen vorgeworfen wurden. Damals seien jedoch unverzüglich Maßnahmen ergriffen worden, um Abhilfe zu schaffen.

Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge erhöht nun den Druck. In letzter Konsequenz drohen Deutschland Strafzahlungen. dpa/AZ

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