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Krankenkassen
09.10.2013

Fragen und Antworten zur Gesundheitskarte

Ab dem neuen Jahr sind für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen nur noch die neuen Karten gültig.
Foto: Bernd Weißbrod/Archiv (dpa)

Die Daten von Versicherten werden von 2014 elektronisch gespeichert. Doch die Bedenken sind nach wie vor groß. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer ab 1. Januar 2014 zum Arzt geht, benötigt die neue elektronische Gesundheitskarte. Sämtliche Versichertenkarten der Krankenkassen sind dann nicht mehr gültig. Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland besitzen bereits 95 Prozent der Versicherten die neue Chipkarte:

Wieso wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt?

Die rot-grüne Regierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder hatte 2003 die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Diese schließt die Einführung der neuen Karte ein. Mit ihr sollen Kosten eingespart werden.

Welche Daten werden gespeichert?

Wie auf der alten Karte sind die Stammdaten hinterlegt: Name, Adresse, Geschlecht. Zusätzlich sind die Krankenversicherungsnummer, der Versichertenstatus – Mitglied, Familienversicherter oder Rentner – und der Zuzahlungsstatus gespeichert. Die auffälligste Neuerung ist das Foto auf der Vorderseite.

Wieso ist auf der Karte ein Foto?

Das digitale Lichtbild soll vor Missbrauch schützen. Die Ärzte sind angehalten, die Identität des Versicherten anhand des Bildes zu überprüfen. So sollen Kosten, die durch Missbrauch entstehen, eingedämmt werden. Ausgenommen von der Fotopflicht sind Versicherte unter 15 Jahren und Personen, die bei der Erstellung des Fotos nicht mitwirken können wie bettlägerige Patienten.

Welche Vorteile hat die Karte?

Neben dem Schutz vor Missbrauch hat die neue Karte einen Zusatznutzen auf der Rückseite. Hier können die Kassen die Europäische Krankenversichertenkarte aufdrucken lassen. So können Versicherte auch im Ausland unbürokratisch medizinische Hilfe bekommen.

Und in Zukunft?

Ein Mikroprozessor soll es ermöglichen, sensible Informationen verschlüsselt und geschützt zu speichern. Die Stammdaten können regelmäßig online aktualisiert werden: Beispielsweise muss die Karte dann nach einem Umzug nicht mehr ausgetauscht werden. Ärzte sollen sich über die Gesundheitskarte schneller austauschen können, etwa wenn es um die Übermittlung von Röntgenbildern geht.

Welche medizinischen Informationen kann die Karte noch enthalten?

Sie soll auch einmal Notfalldaten wie Allergien, Blutgruppe, Arzneimittel- und Impfdokumentationen, Informationen zur Organspende-Bereitschaft und eine elektronische Patientenakte speichern können. Jedoch ist kein Versicherter verpflichtet, diese freiwilligen Zusatzoptionen auch zu nutzen. Es soll zudem die Möglichkeit geben, freiwillige Angaben wieder löschen zu lassen.

Wer kann die Daten einsehen?

Um die Daten lesen zu können, benötigt der Patient eine persönliche Identifikationsnummer, eine PIN. Der behandelnde Arzt benötigt einen sogenannten Heilberufsausweis mit eigener PIN. Erst wenn Karte und Arztausweis im Kartenlesegerät stecken und Versicherter wie Arzt die PIN eingegeben haben, sind die Daten einsehbar.

Wie sicher sind die Daten?

Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland (GKV) betont, dass die Karte den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entspricht. Das BSI prüfe mindestens einmal jährlich die Verschlüsselung der Daten und passe sie an den Stand der Technik an. „Das Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte ist damit sehr viel höher als bei der bisherigen Krankenversichertenkarte“, teilt die GKV mit.

Was sagen Kritiker?

Datenschützer sehen die Sicherheit der Karte als nicht nachgewiesen an. Die Aktion „Stoppt die e-Card“ sieht in der Gesundheitskarte den Schlüssel zur „Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen“. Die Aktion wird etwa vom Bayerischen Facharztverband unterstützt. Auch der Deutsche Ärztetag hat sich im vergangenen Jahr deutlich gegen die Karte positioniert.

Können Versicherte einfach ihre alte Karte behalten?

Nein. Laut Gesundheitsministerium ist es nicht möglich, die elektronische Gesundheitskarte zu boykottieren, weil der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet hat, die Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.

Gilt die alte Krankenversichertenkarte noch bis zum Ablaufdatum?

Nein. Die alten Karten verlieren ihre Gültigkeit zum Jahreswechsel.

Werden Versicherte ohne Gesundheitskarte behandelt?

Ein Arzt darf die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen. Es gilt aber das gleiche Prinzip wie bisher bei Kartenverlust: Der Arzt kann verlangen, dass der Patient die Leistung privat bezahlt, wenn innerhalb von zehn Tagen kein Versicherungsnachweis erbracht wird.

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