Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Augsburg: Gerichtsvollzieher wappnen sich gegen Übergriffe

Augsburg
05.07.2012

Gerichtsvollzieher wappnen sich gegen Übergriffe

In der Stadt und im Landkreis Augsburg sind 34 Gerichtsvollzieher im Einsatz.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

In der Stadt und im Landkreis Augsburg sind 34 Gerichtsvollzieher im Einsatz. Konflikte mit Schuldnern sind an der Tagesordnung, gewalttätige Übergriffe aber die Ausnahme.

Generell werde es vor allem bei Wohnungsräumungen problematisch, aber auch dann, wenn einstweilige Anordnungen bei häuslicher Gewalt vorliegen, berichtet Dr. Irmgard Neumann, Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg. Die 34 Beamten in ihrer Zuständigkeit, darunter viele Frauen, beobachten, dass die Gewaltbereitschaft von Schuldnern zunimmt.

Die Gerichtsvollzieher seien deshalb ohnehin schon verunsichert, doch nach schlimmen Vorfällen wie der Geiselnahme in Karlsruhe nehme diese Verunsicherung noch zu. "Wir wundern uns alle, dass in der Vergangenheit nicht schon mehr passiert ist", sagt Neumann.

Hochbrisante Situationen können vor allem dann entstehen, wenn sich Schuldner und Gerichtsvollzieher nicht kennen. Generell hat jeder Augsburger Beamte sein fest zugeteiltes Gebiet, doch gerade so genannte "Mietnomaden" tricksen das System aus.

Gerade seit dem Mord an einem Staatsanwalt in einem Dachauer Gericht nimmt man bei den Augsburger Gerichtsvollziehern das Thema Sicherheit noch ernster: In Schulungen trainieren die Beamten noch intensiver als bisher, wie sie mögliche Gefahren schnell erkennen und Konflikte lösen können.

Gerichtsvollzieher sind befugt, die Wohnung und Gegenstände in der Wohnung des Schuldners zu durchsuchen. Sie dürfen auch Türen und verschlossene Behältnisse aufschließen lassen. Wenn akute Gefahr droht, können die Vollzieher auch die Polizei hinzuziehen. Das komme immer wieder einmal vor, sagt Irmgard Neumann.

Bei einer Geiselnahme in Karlsruhe sind am Mittwoch vier Menschen ums Leben gekommen. Unter den Toten war auch der Geiselnehmer selbst. Dem blutigen Drama war offenbar eine Wohnungsräumung vorausgegangen.
12 Bilder
Karlsruhe: Fünf Tote bei Geiselnahme
Foto: dpa, afp

Doch extrem brenzlige Situationen sind in Augsburg und Umgebung die absolute Ausnahme. Neumann bilanziert: "Mir ist kein nennenswerter körperlicher Übergriff auf einen unserer Gerichtsvollzieher bekannt."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.