NPD-Chef Voigt fühlt sich von Hausverbot diskriminiert
Weil er Hausverbot in einem Hotel bekommen hatte, zieht NPD-Chef Udo Voigt vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Voigt hatte Ende 2009 vier Tage im Hotel Esplanade in Bad Saarow verbringen wollen. Das Hotel erteilte ihm wegen seiner politischen Überzeugung aber Hausverbot. Voigt zog vor Gericht, das OLG Brandenburg wies Voigts Klage ab. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch dessen Anwesenheit provoziert fühlen, hieß es zur Begründung. Am BGH steht am kommenden Freitag die Revisionsverhandlung gegen ein Urteil des OLG Brandenburg an.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" argumentiert Voigts Anwalt, dass sich Hotelgäste auch an der Anwesenheit von "Schwarzafrikanern, Muslimen, Schwerbehinderten" stören könnten. In einer "freiheitlichen Demokratie" werde von "unseren Bürgern" Toleranz verlangt, "die der Eine oder Andere als Zumutung beurteilen mag".
Der Anwalt des Hotels hält laut "Spiegel" dagegen, Voigt verlange von anderen "eine Toleranz, die weder er noch die NPD, deren Vorsitzender er ist, gegenüber anderen aufbringt". dapd
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