NPD scheitert mit eigenem Prüfantrag vor Verfassungsgericht
Die NPD hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Schlappe erlitten. Die Richter lehnten es ab, die Verfasssungstreue der rechtsextremen Partei zu prüfen.
Die NPD wollte vom Bundesverfassungsgericht offiziell feststellen lassen, dass sie nicht verfassungswidrig sei. Sie begründete ihr Vorgehen damit, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen ihrer Verfassungswidrigkeit verletzt würden. Der Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine solche Prüfung jedoch ab. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts klar. Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in der Entscheidung.
Die Entscheidung hat keinen Einfluss auf das Verbotsverfahren gegen die NPD, das vom Bundesrat gestartet wurde. AZ, dpa
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