Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Lebensmittel: Schluss mit Mogelpackungen - Bundesrat will Preis-Klarheit

Lebensmittel
06.07.2012

Schluss mit Mogelpackungen - Bundesrat will Preis-Klarheit

Der Bundesrat will Mogelpackungen in Einkaufswagen verhindern.
Foto: dpa

Der Bundesrat will Mogelpackungen in Einkaufswagen verhindern. Die Verbraucher sollen künftig Preise besser vergleichen können.

Der Bundesrat will Mogelpackungen in Einkaufswagen verhindern. Geht es nach dem Bundesrat sollen Verbraucher beim Einkaufen Preise besser vergleichen können. Die Kunden sollen damit besser vor Irreführung und Täuschung geschützt sein. Aus diesem Grund forderte die Länderkammer am Freitag mehr Klarheit bei der Preisangabe über einen Grundpreis - und stimmte für eine Entschließung, für die sich Rheinland-Pfalz und andere Länder stark gemacht haben.  Nun ist das Bundeswirtschaftsministerium am Zug.

Riegel vor Mogelpackungen schieben

Die Angabe von Grundpreisen sei oft zu klein geschrieben und schlecht lesbar, kritisierte der Mainzer Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff (SPD). "Außerdem liegt mitunter eine falsche Berechnung oder eine unterschiedliche Bezugsgröße zugrunde. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben."

Packungsgrößen und Füllmengen

Seit 2009 sind die Vorgaben für Packungsgrößen und Füllmengen von Lebensmitteln größtenteils aufgehoben. Der Grundpreis soll nun in einem festgeschriebenen Größenverhältnis zum Endpreis stehen - auch sollen einheitliche Mengeneinheiten vorgeschrieben werden, etwa ein Kilogramm statt 100 Gramm.  dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.