Schwule sollen rehabilitiert werden
Regierung will Urteile aufheben
Zehntausende schwule Männer sind nach dem Zweiten Weltkrieg ins Gefängnis gekommen, jetzt sollen die Urteile von einst aufgehoben werden: Die Bundesregierung brachte am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung auf den Weg, der auch Entschädigungen vorsieht. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stieß auf breite Zustimmung, aber es gab Kritik an den Entschädigungsregelungen.
Mit der vom Kabinett gebilligten Neuregelung sollen die nach 1945 in Ost- und Westdeutschland verhängten Urteile pauschal aufgehoben werden, für jedes Urteil soll eine Entschädigung von 3000 Euro gezahlt werden – zuzüglich 1500 Euro pro erlittenem Jahr Haft. Maas hatte den Gesetzentwurf bereits im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt, wegen Abstimmungsbedarfs mit der Unionsseite hatte sich aber die Kabinettsbefassung verzögert. „Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig“, erklärte Maas in Berlin. „Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.“ Die alten Urteile seien aus heutiger Sicht „eklatantes Unrecht“.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach von einem „wichtigen Signal für alle Homosexuellen in Deutschland, dass Diskriminierung und Vorurteile ihnen gegenüber heute und in Zukunft keinen Platz in unserer Gesellschaft haben“. Die Grünen lobten den Kabinettsbeschluss als „wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit“.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte eine „angemessene und würdige Entschädigung“. Dafür seien aber auch laufende Rentenleistungen für die Opfer notwendig, die sich in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befänden, hieß es in einer Erklärung. (afp)
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