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Rundfunkgebühren
03.09.2014

Zwangsanmeldung: Was GEZ-Verweigerer wissen sollten

Foto: Arno Burgi/Symbol (dpa)

Die Übergangsregelung bei den Rundfunkgebühren ist vorbei. Alle volljährigen Bürger, die den GEZ-Beitrag noch nicht zahlen, werden in den kommenden Monaten zwangsangemeldet.

Seit 2013 muss pro Wohnung eine Rundfunkgebühr gezahlt werden. 17,98 Euro im Monat werden fällig - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und, ob es überhaupt Rundfunkgeräte gibt. 

"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" schreibt derzeit Bürger an

Bis Ende 2014 gilt noch eine Übergangsregelung. Wer es bislang versäumt hat, die eigene Wohnung anzumelden, wird bis Jahresende von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", wie die Gebührenzentrale (GEZ) jetzt heißt, angeschrieben. Die Daten werden mit den Einwohnermeldeämtern abgeglichen.

Die Verbraucherzentrale rät nun, unbedingt auf die Schreiben zu reagieren. Denn gegebenfalls wird man angemeldet, obwohl man bereits mit einem Beitragszahler zusammen wohnt. Die Folge: man wird doppelt zur Kasse gebeten.

Wer nicht reagiert, wird automatisch angemeldet

Wer nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, wird vom Beitragsservice automatisch angemeldet. Dann folgt die erste Zahlungsaufforderung.

Pro Wohnung muss nur einer Rundfunkgebühr zahlen

Pro Wohnung muss nur einer zahlen. Wer das in einem Haushalt übernimmt, ist Sache der Bewohner. Mit dem Beitrag sind alle Programmangebote abgedeckt – egal, ob sie per Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone empfangen werden. Auch Autos der Bewohner sind enthalten. Freilich ist es auch möglich, eine Befreiung oder eine Ermäßigung zu beantragen.  (dvd)

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