18-Jähriger hat nichts geklaut und bekommt trotzdem Hausverbot
Ein 18-Jähriger steht auf der "Beobachtungsliste" des Supermarkts in Schwabmünchen. Bei der Taschenkontrolle wird zwar nichts gefunden, aber er bekommt Hausverbot. Das hat Folgen.
Er hatte zwar nichts aus dem Supermarkt in Schwabmünchen geklaut, trotzdem erteilte ihm der Detektiv Hausverbot. Denn der 18-Jährige stand schon länger auf der „Beobachtungsliste“ des Markts. Doch nur wenige Stunden später hielt sich der Heranwachsende erneut auf dem Areal, das auch ein beliebter Treffpunkt der örtlichen Jugend ist, auf. Nun wurde die Polizei gerufen und wegen Hausfriedensbruchs musste sich jetzt der Jugendliche vor dem Amtsgericht verantworten.
Bleibt zu hoffen, dass der junge Mann die eindringlichen Ermahnungen der Jugendrichterin verstanden, vor allem für seinen künftigen Lebensweg verinnerlicht hat. Obwohl Hausfriedensbruch eher in der juristischen Paragrafenvielfalt als Bagatelldelikt geführt wird, musste sich der 18-Jährige aufgrund seiner drei Vorstrafen sagen lassen: „Der Automatismus endet heute.“ Damit wollte ihm Ortrun Jelinek deutlich machen: „Ab sofort schalten Sie Ihr Gehirn ein und halten sich an die Gesetze. Wenn ich Sie hier noch einmal sehe, geht es ab in den Arrest!“
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Die Diskussion ist geschlossen.
ist für mich nicht nachvollziehbar. Da steht ein 18-Jähriger auf der Beobachtungsliste eines Detektivs, obwohl er sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Er wird also mitschuldig gemacht, weil sein Kumpel Ladendiebstahl begangen hat. Eine Mitarbeiterin des Marktes hält die "Behandlung" des jungen Mannes für überzogen was mich vermuten lässt, dass der detektiv den "dicken Mann" spielen wollte. Der Detektiv hätte das Hausverbot garnicht aussprechen dürfen. Klar, dass der 18-Jährige dort nicht hätte hingehen dürfen. Aber was soll er machen, wenn sich seine Kumpels auf dem Parkplatz treffen? Die "Brücke" ist sicherlich gut für den jungen Mann. Aber die Sozialstunden hätte es nicht gebraucht, sondern eine satte Ermahnugn für den Detektiv!