Der Fall um die erschossenen Tiere von Königsbrunn weckt viele Emotionen. Die Ermittlungen darf das nicht beeinflussen.
Dass zwei Hunde erschossen werden, lässt niemanden kalt, der jemals ein Haustier besessen hat. Einem verletzten Tier vor den Augen der Besitzerin in den Kopf zu schießen, wäre eine heftige Aktion – so sie sich denn so zugetragen hat.
Denn das ist das große Problem bei allen öffentlichen Diskussionen, die um den Königsbrunner Fall geführt werden: Die polizeiliche Untersuchung ist nicht einmal ansatzweise abgeschlossen. Ein Fehlverhalten ist dem Jäger bislang nicht nachgewiesen. Und so lange kein Richter entschieden hat, dass der Mann gegen Gesetze verstoßen hat, gilt die Unschuldsvermutung.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Nun, wenn die Jägerschaft nicht möchte, dass das auf sie zurückfällt, könnte sie sich ja im Vorfeld öffentlich von diesem Verhalten distanzieren. Unabhängig davon, ob der Jäger verurteilt wird oder nicht.
Mir fehlt bei der Empörung der Hundehalterfreunde auch völlig die Empathie für das gejagde Wild. Fällt ein Wolf gehaltene Tiere an, ist die Empörung groß, beim besten Freund des Menschen wird es offenbar als Kollateralschaden hingenommen, wenn dieser (weil von seinem Halter nicht kontrolliert) Wild in Todesangst versetzt und aus lauter Spaß an der Freude (denn zum Überleben braucht er es ja nicht) durch die Gegend scheucht.
Zwei Hunde, die nicht nur mal versehentlich ausgebüchst sind, sondern von der Halterin JEDEN TAG am Morgen einfach hinaus ins Freie gelassen werden auch nachdem der Jäger mit ihr darüber gesprochen hat, dass die Tiere Wild jagen, stellen nunmal eine Gefahr dar. Denn flüchtendes Wild kann auch Unfälle verursachen. Erst ein Verwaltungsverfahren darüber in Gang zu setzen, ob die Halterin die Hunde beaufsichtigen muss oder nicht, kann Wochen und Monate in Anspruch nehmen. Sollen die beiden bis dahin noch ein paar Hasen totbeißen und evtl Kitze und Bodenbrüter?
Ich kenne die Situation durchaus, weil ich vor Jahren selbst mal eine jagdfreudige Kleine Münsterländerin hatte, die mir auch ab und an mal auskam. Ich habe jedesmal Ängste ausgestanden, vor allem als mich dann tatsächlich mal ein Jäger aufforderte, meinen Hund herzurufen (sie kam GsD aber überraschenderweise sofort). Ich wäre tottraurig gewesen, wenn mein Hund erschossen worden wäre, aber ich hätte auch gewusst, wer daran Schuld getragen hätte: nämlich ich, weil ich nicht in ausreichendem Maße auf ihn aufgepasst hätte. Es ist gut zu lesen, dass Jäger bei einmaligen Vorkommnissen Hunde im Regelfall nicht erschießen. Wenn aber ein Halter partout nicht einsichtig ist und er sich in keiner Weise um geltende Vorschriften schert, dann tritt halt ein, was hier eingetreten ist.
Leider sind in unserer Gesellschaft immer die anderen die Schuldigen.
Ich finde es generell nicht in Ordnung und auch nicht mehr zeitgemäß, dass Jäger ins unseren Wäldern einfach rumballern dürfen. Außerdem ist Ihre Sichtweise doch sehr verzerrt, wenn sie glauben dass ein Hund dem Wild einen größeren psychischen Schaden zufügt, als der Jäger mit seiner Büchse oder bei Treibjagden.
Anscheinend kann ein Tierfreund vor lauter Emotionen keine Überschrift lesen. Erst die Beweise, dann das Urteil. Das sollte einem zu bedenken geben.
Welches Verhalten wirklich schäbig ist, wird sich nach dem Urteil feststellen.
Genau so ist es wie Sie schreiben, hier gegen den Jäger zu urteilen ist nicht richtig. Wenn es so ist, wie der Jäger es schildet, hat er die Pflicht diese Tiere zu töten. Uneinsichtig war wohl die Hundebesitzerin. Ich bin auch Hundebesitzer.
Der Vorfall ist meines Wissens bereits am 10.07.2018 passiert. Die Polizei hat anscheinend erst Anfang August direkten Kontakt zu den sog. „Jäger“ aufgenommen. Wäre da überhaupt was passiert, wenn es nicht an die Öffentlichkeit gekommen wäre?
Im Übrigen braucht niemand einen amtlich bestellten Richter (der auch nur ein Mensch ist und häufig nur nach eigenen Gusto urteilt), um ein menschlich schäbiges, unangebrachtes Handeln zu beurteilen.
Eine riesigen Sauerei!!!!
Schon allein die Tatsache, dass der besagte Jäger vor den Augen der Hundebesitzerin, den noch lebenden Hund in den Kopf schießt, ist skrupellos und eine Tierquälerei.
Sollte dieser Vorfall keine Konsequenzen haben, stellt sich die Frage wann unsere Gesetze überhaupt noch gelten.
Die Tierquälerei ist, ein angeschossenes Tier überhaupt so lange liegen zu lassen. Wenn sie schon schießen, haben Jäger eigentlich die Pflicht, den Tod ihrer "Beute" umgehend zu prüfen und wenn möglich herbeizuführen.