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Justiz
21.03.2013

Gericht ahndet Schläge für den Enkel

Knapp zwei Jahre nach dem Vorfall streiten Bub und Angehörige den Vorfall ab. Das Gericht glaubt aber den Nachbarn.
Foto: David Ebener (dpa)

Knapp zwei Jahre nach dem Vorfall streiten Bub und Angehörige den Vorfall ab. Das Gericht glaubt aber den Nachbarn.

Die Prügelstrafe ist in Deutschland im November 2000 abgeschafft worden. Seitdem haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass körperlich weit unterlegene Kinder geschlagen werden. Wie ein Fall beweist, der jetzt vor dem Augsburger Jugendschutzgericht abgeurteilt wurde.

In einer Lechfeldgemeinde hatte eine Großfamilie ihr neu gebautes Haus bezogen. Der damals zehn Jahre alte Enkel des Angeklagten hatte an zwei Tagen im April 2011 auf dem Vorplatz Kieselsteine gegen die Haustüre geworfen. Daraufhin war sein Opa (55) aus dem Haus gekommen und hatte den Buben einmal mit einer Holzlatte, das andere Mal mit seinem Pantoffel geschlagen. Beide Vorfälle hatten Nachbarn beobachtet und später Anzeige erstattet. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wurde nun in Augsburg vor Richterin Ortrun Jelinek verhandelt.

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