Gericht nimmt Lehrerin vor Eltern in Schutz
Blauer Fleck und Rötung: Die Eltern eines Buben verklagten eine Lehrerin auf Schmerzensgeld, weil die den Schüler verletzt haben soll. Jetzt hat ein Gericht in Schwabmünchen entschieden. Von Uschi Rieger
Mit einem nicht alltäglichen Fall musste sich jetzt Zivilrichter Dr. Franz Geist-Schell in Schwabmünchen befassen. Die Eltern eines heute zehn Jahre alten Buben hatten dessen Lehrerin auf Schmerzensgeld verklagt.
Die Frau, die damals Aufsicht an der Schulbushaltestelle hatte, soll den Schüler heftig am Oberarm gepackt und ins Bushäuschen zurückgezogen haben. Eine längliche Rötung und ein kleines Hämatom (blauer Fleck) hatte ein Arzt als Folgen attestiert. Dafür forderten die Kläger nun ein Schmerzensgeld - 350 Euro plus Zinsen. Richter Dr. Franz Geist-Schell wies die Klage ab und nannte sie in seinem Urteil "unbegründet".
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