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Justiz
25.07.2017

Junger Mann wegen falscher Aussage vor Gericht

Sein Freund bedrohte eine Frau mit einer Waffe, doch bei der Verhandlung log der Zeuge. Jetzt wurde er verurteilt

Jeder kennt den Satz, den ein Richter zu Beginn jeder Aussage sagt – entweder aus dem Fernsehen oder weil er bei einer Verhandlung dabei war: Der Zeuge muss vor Gericht die Wahrheit sagen; tut er das nicht, kann er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Doch nicht jeder nimmt diese Belehrung ernst. So auch ein inzwischen 19-Jähriger, der bei einer Verhandlung Anfang dieses Jahres falsch aussagte – sein Bekannter zielte damals mit einer Waffe auf eine Frau.

Die damalige Verhandlung stand zwar nicht im Fokus, kurz in Erinnerung gerufen wurde dennoch das bereits im Januar abgeschlossene Verfahren. Damals war einem 18-Jährigen vorgeworfen worden, auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Untermeitingen aus seinem Auto heraus mit einer Waffe auf den Kopf einer Frau gezielt zu haben (wir berichteten). Es handelte sich zwar um eine Softair-Waffe, doch diese sah täuschend echt aus. Die Frau erlitt bei der Bedrohung eine posttraumatische Belastungsstörung. Der damalige Angeklagte musste eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen sowie 40 Arbeitsstunden leisten.

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