Offene Fragen zum Gewerbe- und Baugebiet
In Mittelneufnach sollen sich bald ein Supermarkt und bauwillige Familien ansiedeln dürfen. Rechtliche Themen sind allerdings noch zu klären
Nochmals überarbeitet hat die Gemeinde den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet im Norden von Mittelneufnach. Der Grund: Die anzuhörenden Behörden, Ämter und Verbände hatten während der öffentlichen Auslegung einige Punkte im Bebauungsplan kritisiert. Viel Zeit nahmen sich die Räte für die Bearbeitung aller Stellungnahmen. Bis Mitternacht saßen sie während der jüngsten Sitzung zusammen.
Bürgermeisterin Cornelia Thümmel und Peter Nardo vom Ingenieurbüro Tremel erläuterten unter anderem eine Anmerkung durch die Regierung von Schwaben. Konkret geht es hier um die geplante Verkaufsfläche des Supermarktes, der sich im neuen Gewerbegebiet ansiedeln will. Denn die genaue Verkaufsfläche ist ausschlaggebend dafür, ob das Gewerbegebiet als Sondergebiet ausgewiesen werden muss. Daher wird die Gemeinde nochmals mit dem Investor die genaue Flächengröße abklären. Bisher war das Gewerbegebiet als Mischgebiet ausgewiesen worden. Auch ein entsprechendes Schallschutzgutachten für das neue Gewerbegebiet als auch vom bereits bestehenden Metall verarbeitenden Betrieb verlangt das Landratsamt.
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