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Sportpolitik
30.09.2014

Doping: Bundesregierung will harte Strafen bis hin zu Knast

Die Bundesregierung strebt ein Anti-Doping-Gesetz an. Wer verbotene Mittel besitzt, soll mit einer Gefängnisstrafe bedacht werden.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Spitzensportler, die mit verbotenen Mitteln erwischt werden, sollen ins Gefängnis wandern. Das sieht zumindest der Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vor.

Wer dopt sitzt ein. Dieser Grundsatz könnte bald schon in Deutschland gelten. Spitzensportler, die mit verbotenen Mitteln erwischt werden, sollen ins Gefängnis wandern. Dies sieht zumindest der Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vor, auf den sich die Bundesregierung jetzt verständigt hat. Demnach sollen Erwerb und Besitz von Doping-Mitteln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. "Der Gesetzentwurf gefällt mir", sagte Dagmar Freitag, die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses. Es sei "eine klare Ansage gegen potenzielle Doper, dass es für sie in Zukunft deutlich ungemütlicher wird".

Knackpunkt der Debatte über ein Gesetz zum Kampf gegen Doping war bisher die Einführung der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit, die von der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Dezember 2013 noch mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Künftig könnten Kaderathleten belangt werden, wenn sie mit geringen Dosen von Anabolika oder dem Blutdopingmittel EPO erwischt werden. Die bisherige Gesetzeslage sieht dies nicht vor.

Radprofis begrüßen das strenge Gesetz

Die Elite der deutschen Radprofis begrüßte diesen scharfen Anti-Doping-Gesetzentwurf. "Das ist der richtige Weg. Wir hatten ja die Politik gebeten, da dran zu bleiben", sagte der dreimalige Zeitfahr-Weltmeister Tony Martin. "Vor allem kann bei Inkrafttreten des Gesetzes jetzt ganz anders ermittelt werden. Das hat eine andere Qualität. Ob es das ein Allheilmittel ist, muss die Praxis zeigen."

Vorgesehen ist in dem Entwurf auch die Möglichkeit des Einzugs von Preis- und Startgeldern. Gestärkt wird zudem die Position der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen zukünftig der NADA personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln können. Ebenso soll der NADA per Gesetz erlaubt werden, Daten von Athleten zur Durchführung von Dopingkontrollen zu erheben und zu nutzen. Sportverbänden soll ausdrücklich genehmigt werden, Schiedsvereinbarungen mit den Athleten zu schließen. Dieses Thema war zuletzt kontrovers diskutiert worden. 

Leichtathletik-Boss: "Das Gesetz wäre ein Meilenstein"

Für Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und einer der Vorkämpfer für ein Anti-Doping-Gesetz, ist es der bisher weitestgehende Entwurf. "Wenn der Entwurf so zum Gesetz werden sollte, wäre es ein Meilenstein", sagte er. Es gehe nicht nur um eine soziale Ächtung des Dopings, sondern auch um die Glaubwürdigkeit des unter Dopingverdacht stehenden Sports. "Sportliche Leistung würde wieder anerkannt werden", so Prokop. "Deshalb müssten alle Beteiligten im Sport den Entwurf begeistert mittragen."

Bis zur Verabschiedung des Anti-Doping-Referentenentwurfs ist es allerdings noch ein langer Weg. "Ich hoffe, dass es keine großen Versuche gibt, im parlamentarischen und gesetzgeberischen Verfahren den Entwurf zu verwässern", warnte Freitag. Im November könnte es zu einer Anhörung der Verbände kommen, Ende Dezember oder Anfang Januar zu einer ersten Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag. "Meine Vorstellung wäre, dass das Anti-Doping-Gesetz noch vor der Sommerpause des Parlaments im kommenden Jahr in Kraft tritt", sagte Freitag. (dpa)

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