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Hochrisikospiele
21.02.2018

Urteil: Bremen darf DFL wegen Polizeikosten zur Kasse bitten

Die Polizei vor dem Bremer Weserstadion: Das Bundesland fordert immer wieder Gebühren von der DFL ein.
Foto: Jörg Sarbach, dpa (Archiv)

Die Deutsche Fußball Liga hat den Streit mit Bremen um die Kosten für Polizeieinsätze vor Gericht verloren. Es geht um Millionen. Einige Länder dürften hellhörig werden.

Das kann teuer werden für den deutschen Fußball. Das Bundesland Bremen darf die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) kassierte am Mittwoch ein Urteil der Vorinstanz und gab der Hansestadt in fast allen Punkten Recht. "Ein guter Tag für den Steuerzahler", so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nach dem Urteil.

Die Reaktionen aus der Fußball-Welt fielen grundlegend anders aus. Die DFL kündigte umgehend Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. "Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt, und eine bloße Umverteilung von Kosten führt nicht zur notwendigen Reduzierung der Polizeieinsätze", sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sei Kernaufgabe des Staates. Ähnlich äußerte sich auch DFB-Präsident Reinhard Grindel: "Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei."

Gericht sieht Kostenbeteiligung der DFL als gerechtfertigt

Die Richterin und OVG-Präsidentin Ilsemarie Meyer ließ indes in ihrer über einstündigen Urteilsbegründung keinen Zweifel, dass die Forderungen Bremens nach einer Kostenbeteiligung rechtmäßig sind. Die Höhe der Kosten sei nicht zu beanstanden. "Die Kosten sind zwar erheblich, aber sie entsprechen der erbrachten öffentlichen Leistung", betonte sie. Auch sei die DFL als Mitveranstalter zu sehen. Bremen dürfe sie deshalb zu den Gebühren heranziehen. Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich. Verstöße gegen das Grundgesetz seien nicht gegeben.

Der Streit zwischen Bremen und der Fußball Liga dreht sich grundsätzlich um die Frage, ob der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen - wie etwa dem am kommenden Samstag in Bremen ausgetragenen Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV - entstehen angesichts potenzieller Fankrawalle erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze. Wegen der Grundsätzlichkeit und der Allgemeinbedeutung der Frage, ließ das Gericht auch die Revision zu.

"Das ist ein Sieg auf ganzer Linie für den Senat", räumte Bremens Club-Präsident Hubertus Hess-Grunewald bedauernd ein. "Es ist aber noch ein bisschen zu früh für große Siegesgesänge", warnte er mit Blick auf die Revision. Vollste Zufriedenheit bei Innensenator Mäurer: "Das ist kein knapper Sieg, sondern ein Sieg auf voller Breite." Er will nun bei der Innenministerkonferenz (IMK) für den Bremer Weg werben. Es sei einfach nicht überzeugend, dass die Liga Milliarden-Umsätzen mache und Millionen-Gehälter zahle, und der Steuerzahler dann allein für die Sicherheitskosten aufkomme.

Das thüringer Innenministerium reagierte zunächst verhalten: Bis ein endgültiges Urteil in der Sache stehe, könne noch einige Zeit vergehen, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der ersten und 2. Bundesliga angehören. Inzwischen sind für mehrere Spiele fast zwei Millionen Euro aufgelaufen. Vor Gericht ging es exemplarisch um die Partie Werder - HSV vom 19. April 2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenrechnung von über 425 000 Euro für polizeiliche Mehrkosten im DFL-Briefkasten. Völlig zu Recht, wie das OVG nun befand. (dpa)

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