Sportgericht wertet abgebrochenes Pokalspiel für RB Leipzig
Das DFB-Sportgericht wertet die abgebrochene Pokalpartie in Osnabrück wie erwartet für Leipzig. Ob die Auslosung von Runde zwei am Freitagabend stattfindet, ist aber noch unklar.
Zweitligist RB Leipzig ist nach dem Eklat von Osnabrück am Grünen Tisch in die zweite Runde des DFB-Pokals eingezogen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wertete die wegen eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen in der 71. Minute abgebrochene Erstrundenpartie erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen. Drittligist VfL hatte zum Zeitpunkt des Abbruchs am Montagabend mit 1:0 in Führung gelegen.
"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erläuterte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das am Freitag ergangene Urteil.
Der VfL kommentierte das Aus zunächst nicht. Vereinschef Hermann Queckenstedt wollte mit seinen Präsidiumskollegen und Juristen zunächst das Urteil auswerten. Es handele sich um eine "diffizile Rechtsangelegenheit". Der Verein, der gegen die DFB-Entscheidung Protest einlegen kann, will im Tagesverlauf eine Stellungnahme veröffentlichen. Von dieser ist der Termin der für Freitagabend geplanten Zweitrunden-Auslosung (22.45 Uhr, ARD) abhängig, die erst bei völliger Rechtssicherheit stattfindet.
Die Spielumwertung ist laut Lorenz in Paragraf 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. "Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich", erklärte er. Leipzig hatte in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Wiederholung der Partie vorgeschlagen.
DFB-Sportgericht entscheidet gesondert über Sanktionen gegen VfL Osnabrück
Lorenz würdigte dies als faire Geste, die an der Entscheidung aber nichts ändere. "Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein", bekräftigte Lorenz. "Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."
Schon in der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger beim FC St. Pauli erklärt. Die Partie war abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet; die Berliner wurden am Grünen Tisch zum Sieger erklärt. Die Hamburger Kiez-Kicker mussten zudem ein Spiel auf fremdem Platz austragen, die Stuttgarter eine Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ähnliches droht auch dem VfL Osnabrück, der nach mehreren Verfehlungen seiner Fans derzeit auf Bewährung spielt. Über etwaige Sanktionen gegen den Drittligisten wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. dpa
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