Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball
  4. DFB-Pokal
  5. DFB-Pokal: Sportgericht wertet abgebrochenes Pokalspiel für RB Leipzig

DFB-Pokal
14.08.2015

Sportgericht wertet abgebrochenes Pokalspiel für RB Leipzig

Nach einer dummen Aktion eines Osnabrücker Fans musste das Pokalspiel gegen RB Leipzig abgebrochen werden. Ein Feuerzeug hatte Schiedsrichter Martin Petersen am Kopf getroffen. Besonders bitter: Die Gastgeber lagen in der 71. Minute in Führung.
Foto: Friso Gentsch (dpa)

Das DFB-Sportgericht wertet die abgebrochene Pokalpartie in Osnabrück wie erwartet für Leipzig. Ob die Auslosung von Runde zwei am Freitagabend stattfindet, ist aber noch unklar.

Zweitligist RB Leipzig ist nach dem Eklat von Osnabrück am Grünen Tisch in die zweite Runde des DFB-Pokals eingezogen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wertete die wegen eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen in der 71. Minute abgebrochene Erstrundenpartie erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen. Drittligist VfL hatte zum Zeitpunkt des Abbruchs am Montagabend mit 1:0 in Führung gelegen.

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erläuterte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das am Freitag ergangene Urteil. 

Der VfL kommentierte das Aus zunächst nicht. Vereinschef Hermann Queckenstedt wollte mit seinen Präsidiumskollegen und Juristen zunächst das Urteil auswerten. Es handele sich um eine "diffizile Rechtsangelegenheit". Der Verein, der gegen die DFB-Entscheidung  Protest einlegen kann, will im Tagesverlauf eine Stellungnahme veröffentlichen. Von dieser ist der Termin der für Freitagabend geplanten Zweitrunden-Auslosung (22.45 Uhr, ARD) abhängig, die erst bei völliger Rechtssicherheit stattfindet. 

Die Spielumwertung ist laut Lorenz in Paragraf 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. "Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich", erklärte er. Leipzig hatte in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Wiederholung der Partie vorgeschlagen. 

DFB-Sportgericht entscheidet gesondert über Sanktionen gegen VfL Osnabrück

Lorenz würdigte dies als faire Geste, die an der Entscheidung aber nichts ändere. "Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein", bekräftigte Lorenz. "Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

Schon in der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger beim FC St. Pauli erklärt. Die Partie war abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet; die Berliner wurden am Grünen Tisch zum Sieger erklärt. Die Hamburger Kiez-Kicker mussten zudem ein Spiel auf fremdem Platz austragen, die Stuttgarter eine Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ähnliches droht auch dem VfL Osnabrück, der nach mehreren Verfehlungen seiner Fans derzeit auf Bewährung spielt. Über etwaige Sanktionen gegen den Drittligisten wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.