Als der Herzog eingriff
Brauereifeste, Frühschoppen, historisches Bierbrauen – mit zahlreichen Veranstaltungen wird am morgigen Donnerstag ein Fest gefeiert, dessen Ursprung 499 Jahre zurückliegt.
Alljährlich erinnert der Brauer-Bund am 23. April mit einem „Tag des Bieres“ an die älteste Lebensmittelverordnung der Welt: das deutsche Reinheitsgebot.
Vor knapp 500 Jahren waren die Menschen von einem solchen Gebot weit entfernt. Abenteuerliche Gebräue machten die Runde, um dem Bier einen außergewöhnlichen Geschmack zu verleihen oder es länger haltbar zu machen. So sollen der Überlieferung nach schon mal Ruß, Kreidemehl, Stechapfel und Fliegenpilz im Sudkessel gelandet sein.
Ein Umstand, der den bayerischen Herzog Wilhelm IV. mächtig geärgert haben muss. Höchstpersönlich nahm er sich der Angelegenheit an und forderte, dass zum Brauen nur wenige natürliche Zutaten Verwendung finden dürften. Kurzerhand verkündete er am 23. April 1516 in Ingolstadt: „In Deutschland gebrautes Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Gerste bestehen.“
Seither hat sich viel getan, das Deutsche Reinheitsgebot ist allerdings nach wie vor gültig. Deutsches Bier darf demnach aktuell vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Umso erstaunlicher, dass in der Bundesrepublik über 5000 verschiedene Biere auf dem Markt sind. Die unterschiedlichen Geschmäcker sind auf diverse Faktoren zurückzuführen: Rezeptur, Brauwasser, Mälzung des Getreides oder Fingerspitzengefühl des Braumeisters.
Und jeden Tag kommen neue Biere hinzu. „Gebraut mit höchster Qualität, um die uns die ganze Welt beneidet“, wie Hauptgeschäftsführer Holger Eichele vom Deutschen Brauer-Bund betont.
Spitze in Europa
Die hochwertige Produktionsweise wird weit über die Landesgrenzen hinaus geschätzt. So nahm die deutsche Brauwirtschaft auch 2014 in Europa die Spitzenposition ein – und liegt nunmehr mit rund 95 Millionen Hektolitern Gesamtbierproduktion (inklusive alkoholfreier Sorten) mit weitem Abstand vor Großbritannien und Polen an der Spitze. pm/va
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