Ambulant pflegen
Grundsätzlich stehen hilfsbedürftigen Menschen und Senioren unterschiedliche Betreuungsformen und -einrichtungen zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und deren Angehörige entscheiden, hängt zum einen natürlich von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, zum anderen aber auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.
Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und -dienste werden nach der Art der Leistung unterschieden und reichen von ambulanten Pflegediensten, die Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften und Einzelpflegekräfte bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in Pflegeheimen. Es ist geplant, im Rahmen einer Pflegereform die Leistungen zu verbessern. Insgesamt sollen für Verbesserungen in der Pflege in zwei Stufen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Damit können die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent verbessert werden.
Pflegegeld und Pflegestufen
Pflegebedürftige sowie Personen mit auf Dauer erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (noch) nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht (sogenannte Pflegestufe 0), haben die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem (sogenannte Kombinationsleistung) in Anspruch zu nehmen. Sie können über die Verwendung des Pflegegeldes zur Sicherstellung ihrer Pflege grundsätzlich frei entscheiden und das Pflegegeld z. B. regelmäßig an die sie versorgenden Personen als Anerkennung weitergeben. Pflegende Angehörige können dadurch finanziell unterstützt werden.
Pflege-Wohngemeinschaften
Neben der Unterstützung durch pflegende Angehörige bieten ambulante Pflegedienste professionelle und erfahrende Hilfe für die Pflege zu Hause. Die Höhe der Leistungen unterscheidet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Zusätzlich erhalten psychisch erkrankte, geistig behinderte oder demenziell erkrankte Menschen mit auf Dauer erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz den sogenannten Betreuungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen. Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, möglichst lange selbstständig und in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne dabei jedoch auf sich allein gestellt zu sein, werden seit dem 30. Oktober 2012 sogenannte ambulant betreute Wohngruppen – das sind Pflege-Wohngemeinschaften, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen – von der Pflegeversicherung besonders gefördert.
Text: pm
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