Bafög-Rückzahlungen: So lässt sich bares Geld sparen
Aus der Geldbörse, aus dem Sinn? So geht es vielen mit ihrem Bafög, wenn sie das Studium erst mal beendet haben. Aber es hilft nichts - irgendwann stehen die Rückzahlungen des Darlehens an.
Nach dem Studium sollten die früheren Bafög-Empfänger immer ihre aktuelle Adresse beim Bundesverwaltungsamt melden. Darauf weist Bernhard Börsel, Leiter des Referats Studienfinanzierung beim Deutschen Studentenwerk, hin. Wer das nicht tut, riskiert eine Strafzahlung von pauschal 25 Euro.
Etwa viereinhalb Jahre nach der Förderungshöchstdauer - also der Regelstudienzeit - schickt das Bundesverwaltungsamt den Bescheid zur Rückzahlung raus. Nach fünf Jahren beginnen dann normalerweise die Rückzahlungen. "Die Studierenden wissen schon bei Studienbeginn: Mehr als 10 000 Euro Staatsdarlehen müssen sie nicht zurückzahlen", sagt Börsel. Die Summe ist seit 2001 gedeckelt.
So ist ein Nachlass möglich
Wer den Bescheid bekommen hat, muss prüfen: Ist die Höhe der Darlehensschuld richtig angegeben? Will er das gesamte Geld mit einem Mal bezahlen, oder entscheidet er sich für die Raten? Wer alles auf einmal bezahlt, bekommt einen Nachlass. Dieser ist individuell unterschiedlich und ergibt sich aus der gesamten Höhe des Darlehens.
Das kann sich lohnen: Beträgt das Darlehen beispielsweise 8000 Euro gibt es bei Rückzahlung in einer Summe aktuell einen Nachlass von 24,5 Prozent. Börsel empfiehlt, sich derzeit in solchen Fällen bei der Bank nach den Konditionen für einen Kredit zu erkundigen. Bei niedrigen Zinsen kann das wegen des Nachlasses günstiger sein, als die Ratenzahlung beim Bundesverwaltungsamt. Wer sich für die Raten entscheidet, zahlt in der Regel alle drei Monate 315 Euro.
Doch nicht jeder verdient fünf Jahre nach der Regelstudienzeit schon so viel, dass er seine Raten begleichen kann. "Der Freibetrag für den Darlehensnehmer beträgt 1070 Euro", sagt Börsel. Wer darunter liegt oder beispielsweise ein Kind hat, kann erst mal eine Freistellung beantragen. Ganz vom Tisch ist das aber damit nicht: Verdient der Darlehensnehmer irgendwann genug, muss er das Geld noch zurückzahlen. (dpa)
Übersicht zur Darlehensrückzahlung vom Bildungsministerium
Bundesverwaltungsamt zum Bafög
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