Für Vermieter: Abschreibungen richtig ermitteln
Je älter Immobilien werden, desto stärker verlieren sie an Wert. Um diesem Verlust Rechnung zu tragen, können Vermieter Absetzungen für Abnutzungen steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Da das nicht einfach ist, gibt es eine Arbeitshilfe.
Die Höhe der Absetzungen für Abnutzungen (AfA) bemisst sich nach dem Anteil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt. Grund und Boden sind hingegen nicht abnutzbar und können nicht abgeschrieben werden. "Wer also mit der Immobilie auch Grund und Boden erwirbt, muss den Gesamtkaufpreis aufteilen, da nur für das Gebäude Abschreibungen möglich sind", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Dies verursacht in der Praxis häufig Probleme. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb jetzt eine elektronische Arbeitshilfe veröffentlicht.
Grundsätzlich muss der Gesamtkaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte des Grund- und Bodenanteils sowie des Gebäudeanteils ermittelt werden. Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten, wie zum Beispiel Maklerprovisionen, Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder die Grundbuchgebühren. Mit der vom Finanzministerium angebotenen Excel-Datei soll es möglich sein, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen.
Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch laut Steuerzahlerbund, dass die Arbeitshilfe lediglich eine qualifizierte Schätzung ermöglicht. Diese kann unter Umständen durch ein Sachverständigengutachten widerlegt werden. Die Dokumente können auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums nach Eingabe des Suchbegriffs "Kaufpreisaufteilung" heruntergeladen werden. (dpa)
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