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Was am Arbeitsplatz erlaubt ist

Ein Leben ohne Smartphone? Das ist für viele Jugendliche und Erwachsene zwar denkbar, aber nicht erstrebenswert. Verbindet sie der kleine Alleskönner doch immer und überall mit der Familie, Freunden und Verwandten.

Eigentlich immer dabei

Klar, dass das Handy auch im Job immer mit von der Partie ist. Doch ist das Fummeln auf dem Smartphone-Display am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt? Und wenn ja, wann und wie oft?

Wichtig für Berufsanfänger

Gerade Azubis, die am Anfang ihrer Ausbildung stehen, oder neue Kollegen, die sich erst noch im sozialen Gefüge der Abteilung einfinden müssen, sind in diesen Fragen unsicher.

Volle Konzentration

Generell gilt: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Aufmerksamkeit voll und ganz dem Job zu widmen. Die Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets ist also grundsätzlich nicht erlaubt.

Smarte Nutzung

Deshalb sollte man frühzeitig mit seinem Chef abklären, welche Vorschriften es diesbezüglich im Unternehmen gibt. Ist die private Handynutzung in einem Betrieb ausdrücklich untersagt und verstößt man dagegen, kann das im Extremfall zur Abmahnung führen.

Kurz Nachrichten senden

Fehlt eine klare Weisung, empfiehlt sich eine sozialadäquate Nutzung des Smartphones. Mit anderen Worten: In der Praxis ist eine schnelle Nachricht an die Familie oder der kurze Anruf beim Partner vertretbar und wird von den meisten Vorgesetzten toleriert. Exzessives Whatsappen oder stundenlanges Telefonieren ist dagegen tabu.

Im Notfall wichtig

Ein absolutes Handyverbot am Arbeitsplatz ist im Allgemeinen nicht rechtens, da man in Notfällen stets darauf zurückgreifen können muss.

Ein Fall für die Pause

Außerdem steht jedem frei, wie er seine Pausen verbringt. Chatten, telefonieren und surfen ist hier erlaubt. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn die Handynutzung sensible Gerätschaften am Arbeitsplatz stört, ist ein gänzliches Handynutzungsverbot zulässig.

Text: Stefan Grosssmann/oH

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