Mit Vollgas gegen die Zeit
Für künftige Steuererklärungen drohen strenge Verspätungszuschläge – Fristen müssen beachtet werden.
Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und diese verspätet abgibt, muss mit Zuschlägen rechnen. Zwar werden diese nun noch nicht zwangsläufig fällig, erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Das Finanzamt habe hier noch einen Ermessensspielraum. Allerdings werde dieser enger, da ab 2019 auch bei den Verspätungszuschlägen das Steuer-Modernisierungsgesetz greift. Wer also schon mal seine Dokumente zu spät eingereicht hat und im nächsten Jahr erneut die Abgabe hinauszögert, müsse dann Zuschläge in Kauf nehmen.
Fristen beachten
Und auch schon jetzt gilt: Wer vom Finanzamt schriftlich dazu aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, müsse die in dem Brief festgesetzte neue Frist einhalten. Sonst sei in aller Regel nicht mehr damit zu rechnen, dass das Finanzamt den Ermessensspielraum zugunsten des Steuerzahlers auslegt, so der Lohnsteuerhilfeverein.
In diesem Jahr kann das Finanzamt bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer als Zuschlag festsetzen. Ab 2019 gibt es laut Paragraf 152 der Abgabenordnung (AO) eine Formel: Für jeden angefangenen Verspätungsmonat zahlt man 0,25 Prozent vom festgesetzten Steuerbetrag abzüglich der Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzüge. Mindestens fällig werden 25 Euro pro Monat und maximal 25 000 Euro. tmn
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