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Silvester: Bundesanstalt warnt vor illegalen Böllern

Foto: Tobias Kleinschmidt (dpa)

Böller, Knaller und Raketen: Damit das Silvester-Feuerwerk nicht nach hinten losgeht, gilt es Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Die erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt dringend vor illegalen Silvesterraketen und -böllern. "Ein illegaler Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt", mahnte BAM-Prüfleiterin Heidrun Fink.

Während ein geprüfter Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet werde, leichte Verbrennungen hervorrufe, könne ein illegaler Knaller schwere Verletzungen bewirken. "Man kann durchaus einige Finger verlieren." Die BAM empfiehlt deshalb dringend, beim Feuerwerkskauf auf die Registriernummer und das CE-Zeichen plus Kennnummer der Prüfstelle zu achten. Feuerwerk darf in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden.

Erstmals ist der Aufdruck der speziellen BAM-Identifikationsnummer nicht mehr Pflicht, denn die Feuerwerkskörper werden nun europaweit von 16 Stellen geprüft. Darunter ist auch das BAM. Aber auch andere von der EU-Kommission ausgewählte Qualitätsprüfstellen in Polen, Ungarn oder Spanien dürfen Feuerwerk für den deutschen Markt prüfen.

Verletzungen gibt es auch immer wieder im Zusammenhang mit sogenanntem Verbundfeuerwerk, das Schwarzpulver und Glimmereffekte enthält. In diesem Jahr ist dieser Feuerwerkstyp nun im EU-Regelwerk definiert - mit genormten Prüfkriterien. "Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit bei dem immer beliebter werdenden Feuerwerkstyp", sagte BAM-Pyrotechniker Christian Lohrer. (dpa)

Webseite der BAM

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