Steuerliche Änderungen 2017
Neue Fristen und Grenzen der Freibeträge
Mit jedem Jahreswechsel gingen zahlreiche rechtliche Änderungen einher, so auch im Bereich der Steuer. So gelten mit dem neuen Steuerjahr verlängerte Fristen für die Abgabe: Bis zum Juli des Folgejahres muss die Steuererklärung eingereicht werden, es sei denn, es wird ein Steuerberater beauftragt. Für diesen ist das Fristende auf den 28./29. Februar des übernächsten Jahres festgesetzt.
Konkret heißt das, dass Steuererklärungen für das Steuerjahr 2017 von Privatpersonen bis spätestens zum 31. Juli 2018 erfolgen müssen, Steuerberater hingegen haben für den entsprechenden Zeitraum Gelegenheit bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar 2019.
Mussten Spenden oder Mitgliedsbeiträge bisher als Nachweis vorgelegt werden, entfällt mit dem neuen Gesetz das Einreichen dieser Belege. Statt einer Belegvorlagepflicht greift nun die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Sprich: Das Finanzamt kann die Unterlagen bei Bedarf jederzeit anfordern, weshalb der Steuerzahler diese aufbewahren musst.
Diese Aufbewahrungspflicht gilt jedoch nur bis zum Ende des Jahres, in dem der Steuerzahler den Bescheid erhalten hat. Zudem hat das Bundeskabinett eine Steuersenkung für 2017 und 2018 beschlossen, bei der die Änderungen bereits zum Januar greifen sollen. So steigt der Grundfreibetrag in diesem Jahr nach momentanem Kenntnisstand um 168 Euro auf 8 820 Euro an, ein Jahr später um weitere 180 Euro auf 9 000 Euro. Einkommensteuer wird erst nach dem Erreichen dieser Grenze, die zur Bestreitung des Existenzminimums dient, fällig. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben. Er erhöht sich um 108 Euro. Über weitere Änderungen des Steuerrechts informieren die Steuerberater der Region
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenDie swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.