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Wirtschaft
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Stressfrei im Garten

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Damit Grillpartys nicht im Nachbarschaftsstreit enden

Ein qualmender Grill oder ein dröhnender Rasenmäher im Garten: Während der warmen Jahreszeit werden die Beziehungen unter Nachbarn häufig auf die Probe gestellt. Im schlimmsten Fall enden Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht. Damit am Gartenzaun erst gar keine Schlechtwetterfront aufzieht und man das sonnige Wetter voll und ganz genießen kann, sollte man einige Regeln beachten.

Grillen „Für das Grillen im Garten gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Ein eigener Garten bedeutet nicht grundsätzlich, dass man täglich bis tief in die Nacht grillen darf. Sollten sich die Nachbarn gestört fühlen, ist neben möglicher Ruhestörung die erhöhte Rauchentwicklung entscheidend und kann eine Beeinträchtigung im Sinne der Immissionsschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes darstellen“, erklärt der Rechtsanwalt Michael Jaumann vom Anwaltsverein Donau-Ries.

Gartenfeste Auch beim Feiern im Garten sollte man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Michael Jaumann rät: „Sofern beispielsweise alte und kranke Menschen in der Nachbarschaft wohnen oder eine besonders enge Bebauung vorherrscht, ist besondere Rücksicht zu nehmen. Um Klagen der Nachbarn oder eine Anzeige mit einem Bußgeld zu vermeiden, sollte bei einem Gartenfest darauf geachtet werden, dass spätestens um 22 Uhr die Nachtruhe eingehalten wird – das heißt Geräusche dürfen nur so laut sein, dass sie nicht in benachbarten Wohnungen stören.“

Gartenarbeit Wann man Rasen mähen darf regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Nach dieser ist der Einsatz motorbetriebener Gartengeräte wie Rasenmäher, Laubsauger oder Heckenschere beziehungsweise einer Baustellenkreissägemaschine oder einer Kettensäge an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 Uhr und 7 Uhr grundsätzlich verboten. In Wohngebieten ist der Betrieb der in der Verordnung genannten Geräte werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Besonders laute Geräte (zum Beispiel Laubbläser) dürfen werktags von 7 bis 9, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr nicht verwendet werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. „Dabei ist auch zu beachten, dass einzuhaltende Ruhezeiten durch Landesvorschriften und Ortssatzungen variieren können“, so Michael Jaumann. Soweit die rechtlichen Bestimmungen. Egal aber, ob Grillen, Gartenfeste oder Gartenarbeit: Jaumann rät, im Vorfeld mit dem Nachbar zu reden oder ihn zum Grillfest gleich einzuladen.

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