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  3. Memmingen: 18-Jähriger droht mit Amoklauf

Memmingen
21.01.2016

18-Jähriger droht mit Amoklauf

Ein 18-Jähriger hat mit einem Amoklauf an seiner Schule gedroht.
Foto: Symbolbild, Alexander Kaya

Ein 18-Jähriger hat vor Mädchen geprahlt, dass er an seiner Schule einen Amoklauf begehen werde. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.

Wegen eines angedrohten Amoklaufs ist ein 18-Jähriger aus Memmingen vom Memminger Amtsgericht zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Im Herbst vergangenen Jahres hatte der junge Mann vor zwei Schülerinnen einer Berufsfachschule damit geprahlt, dass er an ihrer Schule eine Bluttat begehen werde. Die Mädchen vertrauten sich den Eltern und den Lehrern an. Dann wurde die Polizei informiert.

„Spätestens seit dem Vorfall an der Memminger Lindenschule nehmen wir so etwas sehr ernst“, sagte ein Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte. Im Mai 2012 hatte sich ein Achtklässler auf dem Sportplatz der Lindenschule mit zwei scharfen Waffen und einer Luftdruckpistole verschanzt.

Er schoss dann immer wieder, wurde aber später zum Aufgeben überredet. Verletzt wurde niemand. Wegen versuchten Totschlags, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Nötigung und Störung der öffentlichen Ruhe wurde er aber seinerzeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Mit Amoklauf gedroht: 18-Jähriger stand schon mehrmals vor Gericht

„Wer einen Amoklauf ankündigt, muss heutzutage mit harten Konsequenzen rechnen“, sagte der Richter. Zwar schloss er nicht aus, dass der 18-Jährige nur habe angeben wollen. Er verurteilte ihn trotzdem zu einem Jahr Gefängnis. Schließlich habe seine Drohung, andere zu töten, viel Angst erzeugt.

Zudem musste die Polizei aktiv werden. Der 18-Jährige ist bei Justiz und Polizei bekannt. Wegen einer Reihe von Diebstählen, Drogenbesitz und 28-fachem Schwarzfahren stand der Angeklagte bereits mehrfach vor Gericht. Gericht und Jugendgerichtshilfe bescheinigten ihm zusätzlich, dass er ohne eine Therapie in einem Gefängnis keine Chancen habe, sein Leben in den Griff zu bekommen.

Richter über 18-Jährigen: "Es ist um und um ein Mist mit dir"

Drastisch drückte es der Richter aus: „Es ist um und um ein Mist mit dir. Es ist dir irgendwie alles Wurst, hast immer eine große Klappe und Hilfe willst du schon gar nicht annehmen.“

So erhielt der 18-Jährige zur bestehenden Haftstrafe noch zusätzlich ein Jahr Haft aufgebrummt. Einsicht schuf das bei ihm aber nicht. Bei der Urteilsbegründung unterbrach der Angeklagte den Richter lautstark: „Ich habe keine Lust, mir Ihre Moralpredigten anzuhören. Ich will jetzt nur in meine Zelle und Ruhe haben“. Dieser Wunsch wurde ihm erfüllt.

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