Binswangen will Rechtssicherheit schaffen
Nicht jeder Bereich im Ort hat einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Warum das die Ortsvertreter stört und warum auch Sicherheit der Kinder ein Thema ist
Bisher ist die Lage so: Geht für die Binswanger Ortsmitte ein Bauantrag ein, muss die Gemeinde im Grunde genommen jeder Hausform zustimmen. Auch wenn das Haus direkt an der Ortsdurchfahrt liegt. „Bisher war das Glück nur in der zweiten Baureihe der Fall“, erinnerte Bürgermeister Anton Winkler in der Ratssitzung am Dienstag. Die Ortsvertreter haben keine Handhabe und können nur darauf hoffen, dass der Bauherr seine Wünsche zurückstellt und einsieht, dass beispielsweise ein Pult- oder Flachdach nicht dem typisch schwäbischen Baustil entspricht.
Der soll nämlich im innerörtlichen Bereich erhalten bleiben. Aber im Gegensatz zu den Baugebieten gibt es hier keinen Bebauungsplan, der beispielsweise die Dachform, die Giebelhöhe, die Baugrenzen etc. verbindlich festlegt. Sonst wären Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde bzw. des Landratsamts möglich. Doch der Innerortsbereich, um dem es dem Gemeinderat geht, war ja schon bebaut, bevor Bebauungspläne Pflicht wurden.
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